Studiengebühren – A never ending story?
- Originalsprache: Deutsch
- ZFHRBand 12
- Aufsatz, 10215 Wörter
- Seiten 121 -135
- https://doi.org/10.33196/zfhr201305012101
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Das Thema „Studiengebühren“ beschäftigte in den vergangenen Jahren Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur gleichermaßen. Die Studienbeitragsregelungen wurden mehrfach novelliert und waren wiederholt Gegenstand von Verfahren vor dem VfGH. Mangels Neuregelung der durch den VfGH teilweise aufgehobenen Studienbeitragsbestimmungen wurde im Schrifttum die Diskussion geführt, ob die Universitäten nunmehr aufgrund der in Art 81c Abs 1 Satz 2 B-VG verankerten universitären Satzungsautonomie berechtigt seien, autonom Studiengebühren in ihren Satzungen zu normieren. Der VfGH hat dies in einer neuerlichen Entscheidung zu den Studienbeiträgen aus der Juni-Session 2013 für unzulässig erachtet. Das aktuelle VfGH-Erkenntnis wirft zum einen die Frage nach der Rechtsgrundlage für die bevorstehende Rückzahlung autonom eingehobener Studienbeiträge auf. Zum anderen ist angesichts der Ankündigung des Wissenschaftsministers, jenen Universitäten, die autonom Studiengebühren eingehoben haben, den zurückzuzahlenden Betrag zu ersetzen, eine Debatte über die Vereinbarkeit dieser Vorgehensweise mit dem Gleichheitssatz entstanden. Der vorliegende Aufsatz arbeitet, die Entwicklung der einschlägigen gesetzlichen Regelungen des Universitätsgesetzes 2002 sowie die bis dato ergangenen Entscheidungen und Meinungen im Schrifttum dazu chronologisch auf und beleuchtet die Folgen der aktuellen Entscheidung des VfGH.
- Mayer , Verena Christine
- Art 118 Abs 4 B-VG
- § 61 Abs 2 UG
- Art 120b B-VG
- Art 44 Abs 3 B-VG
- § 92 UG
- § 143 Abs 30 UG
- Art 18 B-VG
- Öffentliches Recht
- Art 1 1. ZPEMRK
- Verordnungsprüfung
- § 54 UG
- § 87 Abs 2 VfGG
- Satzungsautonomie
- Art 17 StGG
- Determinierungsgebot
- Art 2 1. ZPEMRK
- Studiengebühren
- Art 81c Abs 1 B-VG
- Art 18 StGG
- § 51 UG
- Art 144 B-VG
- Art 5 StGG
- Universitätsautonomie
- Rückerstattung
- Gesetzesprüfung
- § 22 Abs 1 UG
- § 2 Abs 2 UOG
- Art 137 B-VG
- § 49 Abs 2 UG
- ZFHR 2013, 121
- Art 139 B-VG
- § 91 UG
- § 10 HTG
- § 64 NAG
- § 13 UG
- Gleichheitsgrundsatz
- Studienbeiträge
- Satzung