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Heft 4, Dezember 2014, Band 22
Sukzessivadoptionen in eingetragenen Partnerschaften
- Originalsprache: Deutsch
- JRP Band 22
- Abhandlung, 6876 Wörter
- Seiten 261-271
- https://doi.org/10.33196/jrp201404026101
30,00 €
inkl MwStDifferenzierungen aufgrund sexueller Orientierung iZm der eingetragenen Partnerschaft sind immer öfter Gegenstand höchstgerichtlicher Entscheidungen. Auch das Verbot der Sukzessivadoption in eingetragenen Partnerschaften gem § 8 Abs 4 EPG führt zur unterschiedlichen Behandlung von „de-facto Elternteilen“ in eingetragenen Partnerschaften und Elternteilen in Ehen. Aber es werden auch Wahlkinder in eingetragenen Partnerschaften und eheliche (Wahl-)Kinder unterschieden. Schwerwiegende Rechtfertigungsgründe sind dafür nicht erkennbar. Vielmehr ist es zur Wahrung des Kindeswohls erforderlich, die Sukzessivadoption zu erlauben. Es liegt somit eine verfassungswidrige Diskriminierung vor.
- Manolas, Emmanuel
- Kinder, uneheliche
- Gleichheitssatz
- § 177 ABGB
- Ehe
- Privatleben
- § 194 ABGB
- Partnerschaft, eingetragene
- Orientierung, sexuelle
- JRP 2014, 261
- Diskriminierungsverbot
- Familienleben
- Art 8 EMRK
- Art 7 B-VG
- Wahlkinder.
- Art 12 EMRK
- Art 51 GRC
- Anwendungsbereich der Grundrechtecharta
- Kindeswohl
- Kinder, eheliche
- Sukzessivadoption
- Gestaltungsspielraum, rechtspolitischer
- Familienrecht
- § 8 EPG
- de-facto Familie
- Art 14 EMRK
- Art 21 GRC
- Rechtstheorie, -geschichte
- § 167 ABGB