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Unmittelbare Zuleitung durch überlasteten Kanal; Feststellungsbegehren für die Haftung zukünftiger Schäden
- Originalsprache: Deutsch
- BBL Band 19
- Rechtsprechung, 564 Wörter
- Seiten 70-70
- https://doi.org/10.33196/bbl201602007001
20,00 €
inkl MwStTritt bei Überlastung des Kanalsystems aus dem benachbarten Gully Wasser aus, welches auf die angrenzende Liegenschaft fließt und dort eine Überschwemmung herbeiführt, so stellt dies eine unmittelbare Zuleitung dar, die untersagt werden kann. Für den Unterlassungsanspruch ist nicht relevant, ob dem Kläger im Bewilligungsverfahren der Kanalanlage rechtliches Gehör gewährt wurde bzw dass ein Antrag auf Fortsetzung des wasserrechtlichen Anpassungsverfahrens zurückgewiesen wurde.
Für die begehrte Feststellung der Haftung für zukünftige Schäden aus der unmittelbaren Zuleitung genügt das rechtswidrige Verhalten des Schädigers, sowie die Darlegung, dass der Eintritt künftiger Schäden nicht unwahrscheinlich ist.
- Egglmeier-Schmolke, B.
- BBL-Slg 2016/80
- Unmittelbare Zuleitung durch überlasteten Kanal
- OGH, 24.11.2015, 1 Ob 206/15y
- § 364 Abs 2 ABGB
- § 364a ABGB
- Baurecht
- Feststellungsbegehren für die Haftung zukünftiger Schäden
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