Verordnete Beschleunigung beim Erneuerbaren-Ausbau
- Originalsprache: Deutsch
- JURIDIKUMBand 2023
- recht & gesellschaft, 3886 Wörter
- Seiten 326 -335
- https://doi.org/10.33196/juridikum202303032601
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Der Rat der EU erließ die BeschleunigungsVO, um den Ausbau von Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen zu beschleunigen. Dafür gab es viel Lob und Kritik, aber nur wenige tiefergehende Analysen. Eine solche zu bieten, beabsichtigt dieser Beitrag. Dazu wird zunächst die Kompetenzgrundlage der BeschleunigungsVO und die Frage nach ihrer Rechtmäßigkeit beleuchtet. Anschließend werden Probleme ihres zeitlichen Anwendungsbereichs thematisiert, ehe die von der BeschleunigungsVO zur Verfügung gestellten Instrumente im Einzelnen vorgestellt werden. Das vorweggenommene Resümee: Die VO wurde primärrechtskonform erlassen, bedürfte zur vollen Entfaltung gesetzgeberischer Tätigkeit und beinhaltet zwar manch nützliche, aber mehrheitlich wirkungslose Regelungen.
- Handig, Nikolaus
- Repowering
- Erneuerbaren-Ausbau
- Art 1 BeschleunigungsVO
- Art 5 BeschleunigungsVO
- Interessenabwägung
- Notfallvorschriften
- Art 4 BeschleunigungsVO
- erneuerbare Energien
- Art 8 BeschleunigungsVO
- Wärmepumpen
- Anlagen
- Art 122 Abs 1 AEUV
- Art 10 BeschleunigungsVO
- Artenschutz
- JURIDIKUM 2023, 326
- Art 7 BeschleunigungsVO
- Art 3 BeschleunigungsVO
- Energiewende
- Art 9 BeschleunigungsVO
- Art 6 BeschleunigungsVO
- Solarenergie
- Unionsrecht
- Genehmigungsverfahren
- Verfahrensdauer
- überwiegendes öffentliches Interesse
- Art 2 BeschleunigungsVO
- Notkompetenz
- Rechtsphilosophie und Politik
- Beschleunigung
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