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Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
AFSBand 2016
Inhalt:
Bundesfinanzgericht
Umfang:
1015 Wörter, Seiten 183-185

9,80 €

inkl MwSt

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Vertreter sind Personen, die im Außendienst zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften und zur Kundenbetreuung tätig sind. Eine andere Außendiensttätigkeit, deren vorrangiges Ziel nicht die Herbeiführung von Geschäftsabschlüssen ist, zählt nicht als Vertretertätigkeit.

  • Hilber, Klaus
  • § 17 EStG
  • AFS 2016, 183
  • Steuerrecht
  • BFG, 30.05.2016, RV/4100583/2011

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