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Auer, M./​Egglmeier-​Schmolke, B.

Voraussetzungen compensando eingewendeter Schadenersatzforderungen

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Eine aus mehreren Gegenforderungen abgeleitete pauschale Aufrechnungseinrede betreffend Schadenersatzforderungen widerstreitet dem Bestimmtheitsgebot. Für eine gültige Aufrechnungseinrede ist nicht nur die Angabe der Höhe einer Schadenersatzforderung erforderlich, sondern auch Angaben über die Art des Schadens, wie zB Sanierungsaufwand für einen erlittenen Mangelschaden oder Mangelfolgeschaden.

  • Egglmeier-Schmolke, B.
  • Auer, M.
  • BBL-Slg 2014/189
  • Voraussetzungen compensando eingewendeter Schadenersatzforderungen
  • § 1439 ABGB
  • OGH, 21.05.2014, 7 Ob 54/14p
  • Baurecht

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