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Heft 5, Oktober 2014, Band 17

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1613-7612

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Inhalt der Ausgabe

  • Neue Verfahrensabläufe im Baurecht; Zweiter Teil – Die Mutigen

    S. 183 - 191, Aufsatz

    Alexander Brenneis / Kathrin Bayer / Georg Eisenberger

    Durch die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 kommt es auch im Baurecht zu tiefgreifenden Änderungen der Verfahrensabläufe. Die örtliche Baupolizei ist als Angelegenheit des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinden zwar nicht unmittelbar von der Abschaffung der administrativen Instanzenzüge betroffen. Die Landesgesetzgeber haben die Einführung einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit jedoch teilweise zum Anlass genommen, die Instanzenzüge neu zu ordnen. Außerdem ergeben sich durch den Wegfall der Vorstellung an die Aufsichtsbehörde wesentliche verfahrensrechtliche Änderungen. In diesem Beitrag werden in drei Teilen mit insgesamt 18 Diagrammen die bisherigen und die neuen Instanzenzüge in allen Bundesländern (inklusive Statutarstädte) grafisch miteinander verglichen.

  • Regress zwischen Bauunternehmen und Bauaufsicht

    S. 192 - 197, Aufsatz

    Helmut Cronenberg / Volker Mogel

    Im Zusammenhang mit einem Bauschaden stellt sich oft die Frage, inwieweit einem gegenüber dem Bauherrn haftenden Bauunternehmen ein Rückgriffsanspruch gegenüber Organen der örtlichen Bauaufsicht zukommt. Zur Beantwortung dieser Frage ist darauf abzustellen, welche Pflichtverletzung der örtlichen Bauaufsicht den Schaden (mit-)verursachte. Während bei Verletzungen von Planungs- und Koordinationsleistungen ein Rückgriffsanspruch möglich ist, steht dem Bauunternehmer aus einer mangelhaften Überwachung der Ausführungsarbeiten kein Regress gegen die Bauaufsicht zu.

  • Missstände bei der Vollziehung des Baurechts. Aktuelle Fälle aus der Volksanwaltschaft 2014/1

    S. 198 - 204, Grundlagen und Praxis des Baurechts

    Wolfgang Kleewein / Peter Kastner

    Aufgabe der Volksanwaltschaft ist es, auf Grund von Beschwerden oder von Amts wegen Missstände in der Verwaltung des Bundes und – auf Grundlage landesverfassungsgesetzlicher Ermächtigungen (Bgld, Krnt, Nö, Oö, Sbg, Stmk, Wien) – der Länder, einschließlich des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinden, festzustellen. In diesem Zusammenhang hat die Volksanwaltschaft auch wichtige, praxisrelevante Fragen des Bau- und Raumordnungsrechts zu klären.

  • Handelseinrichtungen; Begriff „geschlossenes, bebautes Ortsgebiet“

    S. 205 - 205, Rechtsprechung

    K. Giese

    Ein „geschlossenes, bebautes Ortsgebiet“ erfordert, dass eine Siedlung groß genug ist, um als Ortschaft wahrgenommen zu werden, und dass sich das bebaute Gebiet von der unverbauten Fläche deutlich abhebt.

    Nicht erforderlich ist, dass an drei Seiten des Baugrundstückes in unmittelbarer Umgebung Hauptgebäude vorhanden sind.

  • Baulandbereich ohne Bebauungsplan; ausreichende Belichtung der Hauptfenster der Nachbarn; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

    S. 205 - 205, Rechtsprechung

    K. Giese

    Ob eine Front dem Nachbargrundstück „zugewandt“ ist, hängt vom räumlichen Naheverhältnis des geplanten Baus ab.

    Auch im Fall, dass sich das geplante Gebäude nicht innerhalb jener Fläche des Grundstückes befindet, die im rechten Winkel zur gemeinsamen Grundstücksgrenze liegt, kann durchaus noch ein räumliches Naheverhältnis bestehen.

  • Baubewilligung; Ortsbild; unrichtige Beweiswürdigung; Nichtigerklärung

    S. 205 - 206, Rechtsprechung

    K. Giese

    Die Nichtigerklärung der Baubewilligung wegen unrichtiger Beweiswürdigung (hier: in Ortsbildfragen) ist unzulässig.

  • Baubewilligung; Gemeinderat; Beschlusserfordernisse bei Kollegialorganen

    S. 205 - 205, Rechtsprechung

    K. Giese

    Der Gemeinderat (hier: als Baubehörde II. Instanz) hat nicht nur den Spruch der Entscheidung, sondern auch zumindest die Grundsätze einer Begründung der Beschlussfassung zu unterziehen.

  • Bauwerke im Bauwich; Garage; Baulandbereich ohne Bebauungsplan; ausreichende Belichtung der Hauptfenster der Nachbarn; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

    S. 206 - 208, Rechtsprechung

    K. Giese

    Im Rahmen des § 54 nö BauO ist nicht nur der ausreichende Lichteinfall auf die Hauptfenster bereits bestehender, sondern auch jener zukünftig bewilligungsfähiger Gebäude auf dem Nachbargrundstück zu prüfen.

  • Zubau; Baulandbereich ohne Bebauungsplan; Bauhöhe; Bauweise

    S. 208 - 208, Rechtsprechung

    K. Giese

    Auch bei einem bereits mit einem (Haupt-) Gebäude bebauten Grundstück muss die abgeleitete Bauhöhe und Bauweise unter Berücksichtigung der Bebauung in der Umgebung von 100 m ermittelt werden.

  • Immissionsschutz; Flächenwidmung; Gefährdung von Leben und Gesundheit; verfassungskonforme Interpretation

    S. 208 - 209, Rechtsprechung

    K. Giese

    Immissionen, die zu einer Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit von Menschen führen, sind unbeschadet der Zulässigkeit eines Bauvorhabens gemäß dem Flächenwidmungsplan jedenfalls unzulässig.

  • Leuchtwerbeanlage; Bauhöhe; Ausnahmen; untergeordnete Bauteile

    S. 209 - 209, Rechtsprechung

    K. Giese

    Bei der Beurteilung, ob ein Bauteil (hier: Leuchtwerbeanlage auf dem Gebäude) „untergeordnet“ ist, kommt es nicht auf die Wahrnehmbarkeit des Bauteiles an sich, sondern auf seine Erscheinung im Gesamtbild des Baues an.

  • Einsturzgefahr; Gefahr für Leben und Gesundheit; baupolizeiliche Aufträge; Benützungsverbot; Sicherungsmaßnahmen

    S. 209 - 209, Rechtsprechung

    K. Giese

    Das Benützungsverbot gem § 48 Abs 7 oö BauO stellt eine spezielle Sicherungsmaßnahme dar, die die Vorschreibung weiterer Sicherungsmaßnahmen auf der Grundlage des § 48 Abs 2 oö BauO unzulässig macht.

  • Bestandsbauten; Widerspruch zum Bebauungsplan; Dachaufbau; Ausbau

    S. 209 - 210, Rechtsprechung

    K. Giese

    Die Ausnahmebestimmungen des § 64 sbg ROG sind restriktiv auszulegen.

    Bestehende Bauten, die dem Bebauungsplan widersprechen, dürfen (hier: im Dachbereich) nicht noch weiter ausgebaut werden.

  • Bebauungsplan; zulässige Anzahl der Geschosse; Geschosshöhe

    S. 209 - 209, Rechtsprechung

    K. Giese

    Ein Geschoss bis zu einer maximalen Höhe von 6,99 m ist nur als ein Geschoss zu zählen.

    In einem Geschoss müssen nicht alle Bereiche auf einer Ebene liegen.

    Nachbarn kommt kein subjektiv-öffentliches Recht auf Einhaltung der maximal zulässigen Geschossflächenzahl zu.

  • Bebauungsplan; Revisionspflicht; kein Rechtsanspruch auf Abänderung

    S. 210 - 210, Rechtsprechung

    K. Giese

    Einem Grundeigentümer kommt kein Rechtsanspruch auf Abänderung des Bebauungsplanes zu.

    Ein Bebauungsplan wird auch nicht ohne weiteres ungültig, wenn er nicht von Amts wegen regelmäßig geändert wird.

  • Fehlendes Ortsbildkonzept; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte; Gleichheitssatz

    S. 210 - 211, Rechtsprechung

    K. Giese

    Regelungen über das äußere Erscheinungsbild im Ortsbildkonzept können Nachbarrechte im Sinn des § 26 stmk BauG berühren.

    Im Fall, dass für ein (Ortsbild-) Schutzgebiet das rechtlich erforderliche Ortsbildkonzept (noch) nicht vorliegt, verletzt die Abweisung der Vorstellung eines Nachbarn das Gleichheitsrecht.

    Ohne Vorliegen eines rechtlich erforderlichen Ortsbildkonzeptes ist die Erteilung der Baubewilligung daher nicht zulässig.

  • Bauliche Anlagen vorübergehenden Bestandes

    S. 211 - 212, Rechtsprechung

    K. Giese

    Die speziellen Bestimmungen für bauliche Anlagen vorübergehenden Bestandes stellen gegenüber dem sonstigen Genehmigungsregime der tir BauO eine Privilegierung dar. Als Ausnahmebestimmung ist § 46 tir BauO daher restriktiv auszulegen.

    Eine neuerliche Bewilligung einer baulichen Anlage vorübergehenden Bestandes nach 7-jähriger Bestandsdauer ist unzulässig.

  • Vermuteter Baukonsens; Feststellungsverfahren; Parteistellung der Nachbarn

    S. 211 - 211, Rechtsprechung

    K. Giese

    Nachbarn haben im Verfahren zur Feststellung eines vermuteten Baukonsenses Parteistellung.

  • Flächenwidmungsplan; Festlegungen; Kostenbeitrag

    S. 211 - 211, Rechtsprechung

    K. Giese

    Bei der bloßen Festlegung einer höchstzulässigen Anzahl an Freizeitwohnsitzen (ohne Änderung der Widmungskategorie) sind keine Kostenbeiträge zu leisten.

  • Übergangene Partei; nachträgliche Einwendungen; Fristbeginn

    S. 212 - 213, Rechtsprechung

    Karim Giese

    Die in § 28 Abs 8 vlbg BauG normierte objektive Frist für die Beantragung der Zustellung der Baubewilligung beginnt unabhängig vom Wissensstand des übergangenen Nachbarn zu laufen.

    Diese Frist beginnt auch dann zu laufen, wenn der betreffende Bauteil bereits vor der Erteilung der Baubewilligung errichtet (und fertiggestellt) worden ist (hier: auf der Grundlage einer zeitlich befristeten Baubewilligung).

  • Deckenöffnungen; Begriff „Galerie“; Dachgeschoss

    S. 213 - 214, Rechtsprechung

    K. Giese

    Eine „Galerie“ ist ein einseitig offener Laufgang. Eine geringfügige Deckenöffnung (hier: im Ausmaß von 9 m2) stellt noch keine „Galerie“ in diesem Sinn dar.

  • Bauarbeiten; Inanspruchnahme der Nachbarliegenschaft; Duldungsverpflichtungen; Wegfall des rechtlichen Interesses im verwaltungsgerichtlichen Verfahren

    S. 214 - 214, Rechtsprechung

    Nach Verstreichen der bescheidmäßig verfügten Frist greift der Bescheid über nachbarliche Duldungsverpflichtungen nicht mehr in die Rechtssphäre des Nachbarn ein.

    Nachbarn haben keinen Anspruch auf verwaltungsgerichtliche Feststellung der Gesetzmäßigkeit an sich, sondern nur auf die Aufhebung gesetzwidriger Bescheide, die in ihre Rechtssphäre (sozusagen fortwirkend) eingreifen.

  • Brandschutz; Tragfähigkeit des Bauwerkes im Brandfall; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte; Privatgutachten

    S. 214 - 215, Rechtsprechung

    K. Giese

    Nachbarn haben ein subjektiv-öffentliches Recht, dass bei Einsturz des Gebäudes im Brandfall keine größeren Schäden auf ihren Grundstücken entstehen können.

    Von einer mitbeteiligten Partei vorgelegte Privatgutachten (zB statische Bemessungen) müssen von einem Amtssachverständigen oder einem von der Baubehörde bestellten sonstigen Sachverständigen (iSd § 52 AVG) einer Überprüfung unterzogen werden.

  • Zustimmung des Eigentümers

    S. 215 - 216, Rechtsprechung

    K. Giese

    Die Zustimmung des Eigentümers kann nicht durch die Zustimmung eines (nur) fruchtgenussberechtigten Vermieters ersetzt werden.

  • Ausnahmebewilligung von den Bauvorschriften; Aufzuganlage; Immissionsschutz; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

    S. 215 - 215, Rechtsprechung

    K. Giese

    Immissionen, die sich aus der Benützung eines Bauwerkes zu Wohnzwecken ergeben, sind zulässig.

    Die Benützung eines Bauwerkes zu Wohnzwecken umfasst auch zulässige Wohnnebennutzungen (hier: Aufzug, der zur zeitgemäßen Erschließung von Wohnungen dient).

  • Dienstbarkeit durch Übertragungsakt; Liegenschaften desselben Eigentümers; wirtschaftliche Nahebeziehung

    S. 216 - 216, Rechtsprechung

    B. Egglmeier-Schmolke / M. Auer

    Bei Übereignung einer von zwei Liegenschaften desselben Eigentümers, von denen eine offenkundig der anderen dient und weiterhin dienen soll, entsteht auch ohne spezifische Vereinbarung durch den Übertragungsakt eine Dienstbarkeit, wenn der tatsächliche Zustand im Zeitpunkt der Übertragung durch offenkundige oder doch ersichtliche Anlagen erkennbar war. Für eine „analoge Übertragung“ der dargestellten Rechtsprechung auf Fälle einer bloß wirtschaftlichen Nahebeziehung zwischen den Liegenschaftseigentümern (hier: GmbH & Co KG, sowie ihr Geschäftsführer) lassen sich weder Zweckmäßigkeitserwägungen noch die Bestimmung des § 526 ABGB ins Treffen führen.

  • Baupläne; „Stoffeigenschaft“ iSd § 1168a ABGB

    S. 216 - 217, Rechtsprechung

    B. Egglmeier-Schmolke / M. Auer

    Vom Werkbesteller dem Werkunternehmer zur Verfügung gestellte Pläne sind „Stoff“ im Sinn des § 1168a ABGB.

  • BTVG; Verjährung Schadenersatzanspruch gegen Treuhänder; „gemäßigte Einheitstheorie“

    S. 216 - 216, Rechtsprechung

    B. Egglmeier-Schmolke / M. Auer

    Die schon eingetretenen und die aus demselben Schadensereignis voraussehbaren künftigen (Teil-(-Folge-)Schäden bilden verjährungsrechtlich eine Einheit. Der drohenden Verjährung seines Anspruchs auf Ersatz der künftigen, aber schon vorhersehbaren Schäden hat der Geschädigte daher dann, wenn ihm schon ein Primärschaden entstanden ist, mit einer Feststellungsklage innerhalb der Verjährungsfrist zu begegnen oder ein außergerichtliches Anerkenntnis des Schädigers zu erwirken.

  • Baubewilligung für Liftbau wegen Herzerkrankung; Unterschreiten des Mindestabstands; Schikane

    S. 217 - 218, Rechtsprechung

    B. Egglmeier-Schmolke / M. Auer

    Die Bestimmungen über den Mindestabstand eines Bauwerks gewähren dem Nachbarn ein subjektives öffentliches Recht auf deren Einhaltung. Bei Verletzung eines solchen Rechts besteht regelmäßig ein Anspruch des Nachbarn auf Versagung der Baubewilligung.

  • Unbefristete Dienstbarkeit des Fruchtgenusses an einer Liegenschaft zur „Ermöglichung des baurechtlichen Mindestabstands“

    S. 217 - 217, Rechtsprechung

    B. Egglmeier-Schmolke / M. Auer

    Der gewöhnlich als Personalservitut in Erscheinung tretende Fruchtgenuss kann auch als Grunddienstbarkeit bestellt, jedoch nur mit einer zeitlichen Begrenzung begründet und verbüchert werden.

  • Ersitzung einer „Dachrinnenservitut“; Widersetzen im Baubewilligungsverfahren

    S. 218 - 219, Rechtsprechung

    Der Ersteher einer Liegenschaft kann die vom Verpflichteten begonnene Ersitzung einer Dienstbarkeit am Nachbargrund fortsetzen.

  • Gesamt- bzw Teilnichtigkeit von grundverkehrsbehördlich nicht genehmigten, als Einheit zu betrachtenden Verträgen

    S. 219 - 220, Rechtsprechung

    B. Egglmeier-Schmolke / M. Auer

    Soweit der Verbotszweck weder für noch gegen Restgültigkeit bzw gänzliche Unwirksamkeit spricht, hängt es entsprechend § 878 S 2 ABGB vom hypothetischen Parteiwillen ab, ob der Vertrag teilweise aufrecht bleibt oder nicht.

  • Notweg; Almhütte

    S. 219 - 219, Rechtsprechung

    B. Egglmeier-Schmolke / M. Auer

    Die Bestimmungen des NWG müssen nach ständiger Rechtsprechung einschränkend ausgelegt werden. Die Frage, ob der beanspruchte Notweg für die Zwecke einer ordentlichen Bewirtschaftung oder Benützung notwendig ist, ist eine Frage des Einzelfalls.

  • Abbruchbescheid; Auflösung Bestandvertrag; Prüfung einer möglichen Umwidmung des Grundstückes zur Erlangung einer nachträglichen Baubewilligung

    S. 220 - 220, Rechtsprechung

    B. Egglmeier-Schmolke / M. Auer

    Der von der Verwaltungsbehörde verfügte Abbruch der Baulichkeit, die Bestandgegenstand ist, bewirkt nur und erst dann gemäß § 1112 ABGB die Auflösung des Bestandvertrags, wenn feststeht, dass die Baugebrechen nicht beseitigt werden können oder vom Bestandgeber nicht beseitigt werden müssen.

  • Voraussetzungen compensando eingewendeter Schadenersatzforderungen

    S. 220 - 221, Rechtsprechung

    B. Egglmeier-Schmolke / M. Auer

    Eine aus mehreren Gegenforderungen abgeleitete pauschale Aufrechnungseinrede betreffend Schadenersatzforderungen widerstreitet dem Bestimmtheitsgebot. Für eine gültige Aufrechnungseinrede ist nicht nur die Angabe der Höhe einer Schadenersatzforderung erforderlich, sondern auch Angaben über die Art des Schadens, wie zB Sanierungsaufwand für einen erlittenen Mangelschaden oder Mangelfolgeschaden.

  • Voraussetzungen der Realteilung

    S. 220 - 220, Rechtsprechung

    B. Egglmeier-Schmolke / M. Auer

    Ein für die Realteilung nach § 843 ABGB erforderliches wohnungseigentumstaugliches Objekt liegt nicht vor, wenn das Objekt baulich nicht abgeschlossen ist, weil ein Teil der Wohnung in ein auf der Nachbarschaft befindliches Zinshaus hineinragt.

  • Immission durch Nadeln von Bäumen im Kleingarten

    S. 221 - 222, Rechtsprechung

    B. Egglmeier-Schmolke / M. Auer

    Herabfallendes Laub und Nadeln sind Immissionen, die nach § 364 Abs 2 ABGB zu beurteilen sind. Die gelegentliche Reinigung der Dachrinne von Laub und Nadeln ist einem Nachbarn nach den örtlichen Verhältnissen jedenfalls zumutbar. Auch dem Bestandnehmer steht eine Unterlassungsklage wegen rechtswidriger Beeinträchtigung des Bestandrechts an einer unbeweglichen Sache durch Dritte zu, es sei denn der gemeinsame Bestandgeber hat dem Dritten das Recht – dessen Ausübung zur Störung führt – als Bestandnehmer eingeräumt, und der Dritte hat dieses Recht gutgläubig erworben.

  • Lärmimmissionen durch Böller

    S. 221 - 221, Rechtsprechung

    B. Egglmeier-Schmolke / M. Auer

    Ein auf zwei Tage im Jahr zeitlich beschränktes aufgrund von Brauchtum abgehaltenes Böllerschießen, welches 410 m Luftlinie von der Liegenschaft des Beeinträchtigten stattfindet und dessen Lärmimmission im Vergleich zum täglichen Straßenlärm – an den die Liegenschaft des Beeinträchtigten angrenzt – geringer ist, stellt keine ortsunübliche Immission dar, die ein Unterlassungsbegehren rechtfertigt.

  • Eigentumseintragung unter Ausnützung der Rangordnung; Wirkung der Streitanmerkung

    S. 221 - 221, Rechtsprechung

    B. Egglmeier-Schmolke / M. Auer

    Im Fall einer Streitanmerkung wirkt ein über die Klage ergehendes Urteil auch gegen denjenigen, für den erst nach Streitanmerkung ein im Rang einer – der Streitanmerkung vorausgehenden – Anmerkung der Rangordnung ein Recht eingetragen wurde. Die Einverleibung des Eigentumsrechts unter Ausnützung der Rangordnung hat nämlich nicht zur Folge, dass das Eigentum auf den Zeitpunkt der Anmerkung der Rangordnung zurückbezogen wird.

  • Voraussetzungen des Rücktritts vom Werkvertrag

    S. 222 - 222, Rechtsprechung

    B. Egglmeier-Schmolke / M. Auer

    Der Auftrag, einen für die Baubewilligung erforderlichen Plan herzustellen, ist als Werkvertrag zu qualifizieren. Gemäß § 918 ABGB kann der Rücktritt wegen Schuldnerverzugs – der auch dann begründet ist, wenn eine vom Geschuldeten abweichende etwa mangelhafte Leistung angeboten wird – wirksam nur unter gleichzeitiger Setzung einer angemessenen Frist zur Nachholung erklärt werden. Eine Nachfristsetzung ist dann nicht erforderlich, wenn der Schuldner offensichtlich nicht in der Lage ist, die Erfüllung der bedungenen Leistung nachzuholen oder sich weigert, die Leistung vertragskonform zu erbringen. Die Behauptung, dass der Beauftragte über keine Gewerbeberechtigung verfüge und kein planender Baumeister sei, reicht für den Entfall der Nachfrist nicht aus, wenn nicht festgestellt werden kann, dass beim Vertragsabschluss das Vorliegen auch nur einer dieser Qualifikationen vorausgesetzt worden wäre.

  • Höhe der Enteignungsentschädigung für U-Bahnbau

    S. 222 - 223, Rechtsprechung

    B. Egglmeier-Schmolke / M. Auer

    Bei Enteignung einer Liegenschaft sind neben dem Verkehrswert auch die angemessenen Wiederbeschaffungskosten für ein gleichwertiges Grundstück, somit auch die für die Herstellung der Ersatzlage notwendigen Nebenkosten wie Grunderwerbssteuer, Vertrags- und Verbücherungskosten zu ersetzen. Für fiktive Wiederbeschaffungskosten werden 9% des Verkehrswertes der enteigneten Liegenschaft als Pauschalentschädigung zugestanden. Bei Enteignung einer betrieblichen Liegenschaft ist neben dem Verkehrswert der Liegenschaft und den Abbruchkosten auch der Entzug der betrieblichen Nutzungsmöglichkeit zu entschädigen, wobei auch der Entzug der Möglichkeit den Betrieb zu verpachten – etwa nach Pensionierung des Enteigneten – zu ersetzen ist.

  • Redlichkeit bei Ersitzung

    S. 222 - 222, Rechtsprechung

    B. Egglmeier-Schmolke / M. Auer

    Gutgläubigkeit des „Ersitzenden“ liegt nicht vor, wenn er durchgehend über die wahren (bücherlichen) Eigentumsverhältnisse der in Frage kommenden Liegenschaft Bescheid wusste, weil einem Schenkungsvertrag zwischen ihm und dem Rechtsvorgänger des Eigentümers der betroffenen Liegenschaft die grundverkehrsbehördliche Bewilligung versagt wurde.

  • Feststellungsverfahren; fehlende Antragslegitimation; Interesse am Vertrag; Schadenseintritt

    S. 223 - 223, Rechtsprechung

    F. Keschmann

    Die Möglichkeit, an einem Vergabeverfahren teilzunehmen, wird durch eine behauptete Rechtswidrigkeit nicht beeinträchtigt, wenn der Bieter erst zu einem nach Vertragsabschluss liegenden Zeitpunkt den Betrieb aufnimmt.

  • Hauptauftragsgegenstand; geschätzter Gesamtwert; Losregel; Planungsdienstleistung; Direktvergabe

    S. 224 - 225, Rechtsprechung

    F. Keschmann

    Eine Direktvergabe eines Loses ist nach § 41 Abs 2 BVergG 2006 nur zulässig, wenn der geschätzte Auftragswert EUR 100.000,– nicht erreicht.

  • Geschätzter Auftragswert; Kostenschätzung; Prognose; Erfahrungswert; Marktlage; Baupreisdatenbank

    S. 224 - 224, Rechtsprechung

    F. Keschmann

    Die Verwendung einer Preisdatenbank ergibt verbunden mit der Erhebung aktueller Marktwerte und dem Vergleich mit aktuellen Ausschreibungen gleichartiger Leistungen eine taugliche Methode zur Ermittlung des geschätzten Auftragswertes.

  • Öffentlicher Bauauftrag; Mietvertrag; rechtliche Qualifizierung; Hauptgegenstand

    S. 225 - 225, Rechtsprechung

    Damit ein „öffentlicher Bauauftrag“ im Sinne der RL 93/37/EWG angenommen werden kann, muss die Errichtung des geplanten Gebäudes den vom öffentlichen Auftraggeber genannten Erfordernissen genügen.

  • Ausscheiden eines Angebotes; Befugnis; Gewerbeberechtigung

    S. 225 - 225, Rechtsprechung

    F. Keschmann

    Gemäß § 32 Abs 1 Z 6 GewO steht dem Gewerbetreibenden auch das Recht zur Montage zu.

  • Neues Baurecht

    S. 226 - 228, Neues Baurecht

    D. Jahnel / K. Giese

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