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BBL

baurechtliche blätter

Heft 6, Dezember 2017, Band 20

eJournal-Heft
  • ISSN Online: 1613-7612

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Inhalt der Ausgabe

S. 211 - 222, Aufsatz

Gleirscher, Simon/​Wallnöfer, Klaus

Feuerpolizeiliche Kompetenz(en) auf Bahnhöfen

Der vorliegende Beitrag untersucht die feuerpolizeiliche Kompetenzlage hinsichtlich Eisenbahnanlagen im Allgemeinen und hinsichtlich Bahnhöfe im Besonderen. Insbesondere wird der Frage nachgegangen, welche Regelungszuständigkeiten bei modernen „Bahnhöfen in Mischverwendung“, also Eisenbahnanlagen mit einer Vielzahl an angegliederten sonstigen Anlagen(teilen) bestehen. Abschließend sollen die sich daraus allenfalls ergebenden Implikationen für den Geltungs- und Anwendungsbereich sowie den Vollzug feuerpolizeilicher Vorschriften beleuchtet werden.

S. 223 - 223, Rechtsprechung

Autounterstellplatz; Einfriedung; Bauanzeigeverfahren; Parteistellung der Nachbarn

Bei der Frage, ob eine Einfriedung vorliegt, kommt es auf die Baumaterialien oder die Ortsüblichkeit nicht an (hier: Stahlträgerkonstruktion mit eingeschobenen Paneelen in einer Höhe von 2,2 m bis 2,46 m).

Eine Einfriedung liegt auch dann vor, wenn an der Grundstücksgrenze bereits eine andere, vom Nachbarn errichtete Einfriedung besteht.

Nachbarn haben bezüglich der Frage, ob die Voraussetzungen des vereinfachten Bauanzeigeverfahrens gegeben sind, Parteistellung und können einwenden (hier: durch Bestreiten des Vorliegens einer Einfriedung), dass das verfahrensgegenständliche Bauvorhaben baubewilligungspflichtig ist.

S. 223 - 223, Rechtsprechung

Bauausführung; Schäden; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

Die Vorschriften über die Bauausführung begründen keine Nachbarrechte im Baubewilligungsverfahren.

Durch die Bauführung verursachte Schäden an Nachbargrundstücken können ausschließlich im Zivilrechtsweg geltend gemacht werden.

S. 223 - 223, Rechtsprechung

Wohngebäude; Heizung; Aufzug; Hauskanal; Kfz-Pflichtstellplätze; Immissionsschutz; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

Die Auswirkungen der Benützung eines Wohngebäudes samt Zubehör wie Heizung, Aufzug, Hauskanal und Pflichtstellplätze sind von den Nachbarn hinzunehmen.

Auch die in einer Gemeindeverordnung festgelegte Mindestanzahl von Kfz-Stellplätzen stellen nunmehr – im Gegensatz zur nö BauO 1996 – Pflichtstellplätze dar.

S. 223 - 223, Rechtsprechung

Ableitung von Oberflächenwässern; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

Durch die Einwendung, dass die ungehinderte Ableitung der Oberflächenwässer nicht gesichert sei und es zu einem Rückstau komme, wird keine Verletzung eines subjektiv-öffentlichen Nachbarrechts geltend gemacht.

S. 223 - 224, Rechtsprechung

Errichtung eines Gebäudes ohne Baubewilligung; Verwaltungsübertretung; Tatzeitpunkt

Der Zeitpunkt der Feststellung der widerrechtlichen Errichtung eines Gebäudes ist nicht gleichzeitig auch der Tatzeitpunkt, wenn das Bauvorhaben bereits vor diesem Zeitpunkt ausgeführt worden war.

S. 224 - 225, Rechtsprechung

Inanspruchnahme von fremden Grundstücken; Entschädigung; Schadenersatz

Die Festsetzung einer Entschädigung durch die Bezirksverwaltungsbehörde setzt eine rechtskräftige Bewilligung der Baubehörde zur Inanspruchnahme des fremden Grundstückes voraus.

Ermächtigt die baurechtliche Bewilligung zu keinem Eingriff an Bäumen auf dem Nachbargrundstück (hier: Beseitigung von Wurzelwerk), müssen im Fall der Beschädigung der Bäume allgemeine schadenersatzrechtliche Ansprüche beim ordentlichen Gericht geltend gemacht werden.

S. 224 - 224, Rechtsprechung

Verfahren zur Änderung der Grundstücksgrenzen; Begriff „Bauverfahren“; Übergangsbestimmung

„Bauverfahren“ im Sinn der Übergangsbestimmung des § 45 Abs 3 nö BauTV 2014 sind alle Verfahren, für die die einschlägigen „bautechnischen“ Bestimmungen Relevanz haben.

S. 224 - 224, Rechtsprechung

Baubewilligung; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte; Präklusion; Nachbarbeschwerde; Sache des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens; beschränkte Prüfungsbefugnisse des LVwG

Nachbarn sind Parteien mit beschränktem Mitspracherecht im Baubewilligungsverfahren.

Die Prüfungsbefugnisse des LVwG müssen sich im Fall von Nachbarbeschwerden auf jene Fragen beschränken, hinsichtlich denen Nachbarn ein subjektiv-öffentliches Recht zukommt und sie rechtzeitig Einwendungen im Verfahren erhoben haben.

S. 225 - 225, Rechtsprechung

Giese, Karim

Änderung des Flächenwidmungsplanes; Flächenwidmung „Sonderfläche-Parkgarage“; Räumliches Entwicklungskonzept; Verkehrskonzept; Ausgleichsmaßnahmen; aufsichtsbehördliche Genehmigung

Eine im Räumlichen Entwicklungskonzept (REK) verlangte „adäquate Reduktion von Oberflächenparkern“ muss zum Zeitpunkt der Widmung einer Liegenschaft als „Sonderfläche-Parkgarage“ noch nicht umgesetzt werden und unterliegt folglich auch nicht der aufsichtsbehördlichen Überprüfung.

S. 226 - 227, Rechtsprechung

Touristischen Nutzung von Wohnungen; Rechtmäßigkeit; Beurteilungskriterien; Ortstaxe

Die Frage der Rechtmäßigkeit der „touristischen Nutzung“ zu einem bestimmten Zeitpunkt (hier: 1.4.2009) muss auf der Grundlage der Flächenwidmung und der Baubewilligung beurteilt werden.

Der Umstand der Entrichtung von Ortstaxen für die Gästenächtigungen kann zwar als Indiz dafür gewertet werden, dass eine touristische Nutzung erfolgt ist, besagt aber nichts über deren raumordnungsrechtliche Zulässigkeit.

S. 226 - 226, Rechtsprechung

Giese, Karim

Dachbodenausbau; übergangene Partei; Einwendungsfrist; Baubeginn

Die Erweiterung einer Zwischenmauer sowie die Errichtung einer Wand stellen bei einem Dachbodenausbau den Baubeginn dar.

S. 227 - 228, Rechtsprechung

Schlaf- bzw Wohnfässer; Bau; Mobilheim; baubewilligungspflichtige Maßnahmen

Die Aufstellung von Schlaf- bzw Wohnfässern ist baubewilligungspflichtig.

S. 228 - 228, Rechtsprechung

Abbruchverfahren; Asbest; Gesundheitsgefährdung; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

Nachbarn kommt in einem Abbruchverfahren keine Parteistellung zu.

Eine Parteistellung wird auch in dem Fall nicht begründet, dass eine Abbruchanzeige als Teil eines Bauansuchens für eine neue bauliche Anlage eingebracht wird.

S. 228 - 228, Rechtsprechung

Bauverantwortlicher; Bestellung; verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit

Mit der Erteilung einer „Vollmacht“, die einen Baumeister zur persönlichen Vertretung des Bauherrn und zur Unterfertigung von ihn betreffenden Dokumenten ermächtigt, erfolgt noch keine Bestellung zum „Bauverantwortlichen“, der für die bewilligungskonforme Ausführung eines Bauvorhabens verantwortlich ist.

S. 228 - 229, Rechtsprechung

Kfz-Stellplätze; Schotterrasen; Bodenversiegelung; bebaute Fläche; Bebauungsdichte

Ein Schotterrasen stellt keine (hier: nach den örtlichen Bauvorschriften unzulässige) Bodenversiegelung dar.

Ein Stellplatz in der Ausführung mit Schotterrasen stellt auch keine in die Berechnung der Bebauungsdichte einzubeziehende „bebaute Fläche“ dar.

S. 228 - 228, Rechtsprechung

Flächenwidmung „Freiland“; Kapelle; Erforderlichkeit für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Eine kleine Kapelle (hier: von 12 m2) stellt keine für land- und forstwirtschaftliche Betriebe typische und erforderliche Einrichtung dar.

Eine solche Kapelle ist auch weder in ihrer Dimension noch in ihrer Funktion mit einem im Freiland zulässigen Bildstock vergleichbar.

S. 229 - 229, Rechtsprechung

Baubewilligung; Befristung; Verlängerung

Nach einer insgesamt siebenjährigen Bestandsdauer einer Anlage (hier: Bewilligung für 5 Jahre; Verlängerung um 2 Jahre) ist eine neuerliche Bewilligung für den vorübergehenden Bestand nicht mehr zulässig.

S. 229 - 229, Rechtsprechung

Flächenwidmung „Wohngebiet“; Hühnerstall; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

Die Errichtung eines Hühnerstalls (hier: für bis zu 20 Tiere) ist im „Wohngebiet“ unzulässig.

S. 229 - 229, Rechtsprechung

Treppenturm; nachträglicher Zubau; Mindestabstände; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

§ 62 Abs 10 tir BauO ist als Ausnahmebestimmung restriktiv auszulegen.

Eine nachträglich angebaute Treppen- und Liftanlage ist nur dann bewilligungsfähig, wenn diese eine zweckmäßige Gestaltung aufweist.

Die zusätzliche Schaffung eines über einen bloßen Erschließungsbereich hinausgehenden (hier: Wohn-) Raumes ist unzulässig.

S. 229 - 230, Rechtsprechung

Änderung eines Gebäudes; Dacheindeckung; Baukonsens, subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

Bauliche Änderungen an einem Gebäude (hier: Dacheindeckung) sind nur dann bewilligungsfähig, wenn für das betreffende Gebäude ein rechtskräftiger Baukonsens besteht.

Hinsichtlich der Frage, ob für den bisherigen Bestand eine Baubewilligung überhaupt noch aufrecht ist, kommt Nachbarn ein Mitspracherecht zu.

S. 230 - 232, Rechtsprechung

Gemeingebrauch; nicht intabuliertes öffentliches Gut; Verpflichtung zur Übertragung von Grundflächen in das öffentliche Gut

Die Begründung des Gemeingebrauchs, die einer im Eigentum einer Gebietskörperschaft stehenden Liegenschaft die Qualifikation eines öffentlichen Gutes verleiht, bedarf eines besonderen Widmungsaktes.

Die nötige Widmung kann durch Gesetz, durch Erklärung der zuständigen Verwaltungsbehörde, aber auch durch eine der Ersitzung entsprechende langandauernde Übung erfolgen.

Besteht – wenn auch nicht intabuliert – öffentliches Gut mit Nutzungen im Sinne des Bebauungsplanes bereits rechtswirksam, kommt eine Verpflichtung zur „Übertragung“ in das öffentliche Gut gemäß § 17 wr BauO nicht (mehr) in Frage.

S. 232 - 233, Rechtsprechung

Haftung des Bauträgers für Rückforderungsansprüche des Erwerbers; Auslegung von § 15 BTVG

§ 15 BTVG kann angesichts der Wortfolge „entsprechend dem Bauträgervertrag“ nur so verstanden werden, dass der Bauträger für Rückforderungsansprüche des Erwerbers aufgrund von Zahlungen an Dritte dann nicht haftet, wenn diese Zahlungen infolge einer eigenständigen vertraglichen Vereinbarung – hier also des Maklervertrags – geleistet wurden.

S. 232 - 232, Rechtsprechung

Carport; Baubewilligung auf Widerruf

Für ein auf Dauer angelegtes Bauvorhaben (hier: Carport) kommt die Erteilung einer Baubewilligung auf Widerruf nicht in Betracht.

S. 232 - 232, Rechtsprechung

Nachträgliche Wärmedämmung bei bereits bestehenden Gebäuden

Bei Art V Abs 5 wr BauO ist nicht auf den Bestand des Daches, sondern auf den Bestand des Gebäudes zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Bestimmung abzustellen.

Im Fall eines Dachbodenausbaus, der erst nach dem Inkrafttreten des Art V Abs 5 wr BauO bewilligt worden ist, ist daher dennoch eine Abänderung des Daches unter Anwendung des Art V Abs 5 wr BauO zulässig.

S. 233 - 235, Rechtsprechung

Raumordnungsvertrag; Reallast

Eine Reallast setzt eine positive Leistung des Grundeigentümers voraus.

S. 235 - 236, Rechtsprechung

Architektenleistungen in der Schweiz; Werklohnforderung

Bei Dienstleistungsverträgen bildet der – nach tatsächlichen und nicht nach rechtlichen Kriterien zu bestimmende – Erfüllungsort der charakteristischen Leistung für alle Klagen aus dem Vertrag das maßgebliche Anknüpfungskriterium.

S. 235 - 235, Rechtsprechung

Sanierung; Verbesserung; WEG; Abgrenzung

Dem Umfang von Sanierungsarbeiten sind auch im Bereich des WEG Grenzen durch die wirtschaftliche Zumutbarkeit gezogen. Ein echter Verbesserungsaufwand gemäß §§ 28 f WEG kann nicht der Miteigentümergemeinschaft aufgebürdet werden.

S. 235 - 235, Rechtsprechung

Koordinationspflicht des Bauherrn

Die früher auf die Fürsorgepflicht des Werkbestellers gemäß § 1169 ABGB gestützte Koordinationspflicht des Bauherrn wird nunmehr im Regelungsbereich des BauKG durch dieses als Schutzgesetz konkretisiert. Das BauKG als lex specialis verdrängt insoweit den bisherigen Ansatz bei § 1169 ABGB.

S. 236 - 238, Rechtsprechung

Sicherstellung bei Bauverträgen

Die Finanzierungszusage eines Kreditgebers ist kein Sicherungsmittel im Sinn des § 1170b ABGB.

Die Begrenzung der Sicherstellung durch das noch ausstehende Entgelt gemäß § 1170b ABGB führt nur dann zu einer Reduktion der absoluten Höchstgrenze (20 oder 40 %) wenn dieser Betrag den insgesamt noch ausständigen Vergütungsanspruch übersteigt.

Eine automatische aliquote Verringerung der Sicherstellung bei Eingang von Teilzahlungen sieht das Gesetz nicht vor.

Verweigert der Werkbesteller die Sicherheitsleistung ernsthaft und endgültig, kann der Unternehmer vom Vertrag ohne Setzung einer Nachfrist (§ 918 ABGB) sofort zurücktreten.

Der Rücktritt beseitigt den Erfüllungsanspruch des Bestellers und der Werklohn wird unter Berücksichtigung von § 1168 Abs 1 ABGB fällig, auch wenn das Werk unvollständig oder mangelhaft ist.

S. 238 - 238, Rechtsprechung

Schadenersatz; Bauvertragsnorm B 2110

Wenn der Gehilfe durch die Schädigung des Dritten zugleich auch seine Verpflichtung gegenüber dem Besteller zu sachgemäßer und sorgfältiger Ausführung des Werkes verletzt hat, ist der Regressanspruch des Bestellers, der vom Dritten in Anspruch genommen wurde, ein Schadenersatzanspruch aus dem Vertragsverhältnis. Die Bestimmung des Punktes 12.3.1. der ÖNORM 2110 unterscheidet nicht zwischen einem unmittelbar dem Auftraggeber zugefügten Schaden und einem Schaden, den dieser erleidet, weil er vom geschädigten Dritten in Anspruch genommen wird.

S. 238 - 238, Rechtsprechung

Vertrauensschaden; unrichtige Angabe der Wohnfläche eines Reihenhauses

Die Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten über die Wohnfläche eines Reihenhauses zieht die Verpflichtung zum Ersatz des Vertrauensschadens nach sich. Der Geschädigte ist so zu stellen, wie er ohne Pflichtverletzung stünde. Der Schaden ist durch eine Differenzrechnung zu ermitteln. Wurde eine Rückabwicklung des Kaufvertrags vom Verkäufer abgelehnt und verkauft der Käufer seinerseits das Reihenhaus weiter, weil es ihm zu klein ist, ergibt sich der rechnerische Schaden durch Gegenüberstellung des Erwerbspreises zuzüglich der Erwerbskosten und des Verkaufspreises. Ein ungünstig erfolgter Verkauf ist als Verletzung der Schadensminderungspflicht geltend zu machen.

S. 238 - 239, Rechtsprechung

Erwerb von Grunddienstbarkeit; Aktivlegitimation

Grunddienstbarkeiten sind grundsätzlich unteilbar. Ein Miteigentümer kann durch sein Verhalten daher nur zugunsten aller Miteigentümer eine Grunddienstbarkeit ersitzen. Umgekehrt erlischt eine Grunddienstbarkeit nur durch Verzicht aller Miteigentümer der herrschenden Liegenschaft. Der Verzicht eines Teils der Miteigentümer auf eine Grunddienstbarkeit ist daher nicht möglich. Die Feststellung des Bestehens einer Grunddienstbarkeit und das Begehren auf Zustimmung zur Verbücherung kann daher nur von allen Miteigentümern des herrschenden Grundstücks gegen alle Miteigentümer des dienenden Grundstücks geltend gemacht werden.

S. 238 - 238, Rechtsprechung

Verjährungsunterbrechung; Preisminderungsanspruch

Stellt der Werkbesteller sein Verbesserungsbegehren auf Preisminderung um, wird der Werklohnanspruch fällig und er kann seine Gegenleistung nur mehr mit der Preisminderungsforderung kompensieren. Die Verjährung eines Anspruchs auf Preisminderung wird nur so weit unterbrochen, als der Anspruch eingeklagt wird. Bei einer Teileinklagung ist die Verjährung nur hinsichtlich des eingeklagten Teils unterbrochen und läuft für den nicht eingeklagten Teil weiter. Nach Ablauf der Verjährungsfrist kann daher eine Klagsausdehnung auf einen höheren Betrag nicht mehr erfolgen.

S. 239 - 240, Rechtsprechung

Preisangemessenheit; vertiefte Angebotsprüfung; Vollständigkeit der angegebenen Kosten im Angebot der präsumtiven Bestbieterin

Es besteht keine Verpflichtung zur vertieften Angebotsprüfung, wenn das Angebot in keiner Stufe des Verfahrens einen im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrigen Gesamtpreis aufweist, zu hohe oder zu niedrige Einheitspreise in wesentlichen Positionen enthält oder begründete Zweifel an der Angemessenheit der Preise bestehen müssen.

S. 239 - 239, Rechtsprechung

Widmungsänderung; Vermietung einer Eigentumswohnung an Asylwerber

Für die Frage der Widmung eines Wohnungseigentumsobjektes ist auf die privatrechtliche Einigung der Wohnungseigentümer (in der Regel im Wohnungseigentumsvertrag) abzustellen. Die Änderung der Widmung eines Wohnungseigentumsobjektes von „Büronutzung“ auf „Wohnung für Zwecke einer Wohngemeinschaft“ durch Entscheidung des Außerstreitgerichts steht einer Nutzung durch Asylwerber nicht entgegen. Die Vermietung der Wohnung an das Land Tirol zur Unterbringung von zahlreichen Asylwerbern erfordert daher keine genehmigungspflichtige Widmungsänderung. Raumordnungsrechtliche Widmungen berühren die privatrechtlichen Rechtsverhältnisse der Wohnungseigentümer untereinander nicht und sind aus privatrechtlicher Sicht nicht maßgeblich.

S. 239 - 239, Rechtsprechung

Rahmenvereinbarung; Vertragslaufzeit; Verlängerungsmöglichkeit

Durch die Festlegung der Vertragsdauer darf der Wettbewerbsgrundsatz nicht beeinträchtigt werden.

S. 240 - 241, Rechtsprechung

Feststellungsantrag; Feststellungsverfahren; gesondert anfechtbare Entscheidung; Verfahrensgegenstand; Beschwerdepunkt

Im Feststellungsverfahren dürfen nur solche Beschwerdepunkte behandelt werden, die zulässiger Weise auch Gegenstand des ursprünglichen Nachprüfungsantrages sein konnten und auch tatsächlich waren.

S. 240 - 240, Rechtsprechung

Feststellungsantrag; Feststellungsverfahren; Weiterführung des eingeleiteten Nachprüfungsverfahrens als Feststellungsverfahren

Eine Weiterführung als Feststellungsverfahren ist nur möglich, wenn während eines anhängigen Nachprüfungsverfahrens der Zuschlag erteilt worden ist.

S. 241 - 241, Rechtsprechung

Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung; bestandfeste Festlegung; Wahl der Verfahrensart; gesondert anfechtbare Entscheidung

Die Zuschlagsentscheidung stellt bei einer Direktvergabe keine gesondert anfechtbare Entscheidung dar.

S. 242 - 246, Neues Baurecht

Giese, K./​Jahnel, D.

Neues Baurecht

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