


Flächenwidmung „Freiland“; Kapelle; Erforderlichkeit für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 20
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 50 Wörter, Seiten 228-228
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Eine kleine Kapelle (hier: von 12 m2) stellt keine für land- und forstwirtschaftliche Betriebe typische und erforderliche Einrichtung dar.
Eine solche Kapelle ist auch weder in ihrer Dimension noch in ihrer Funktion mit einem im Freiland zulässigen Bildstock vergleichbar.
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- LVwG Stmk, 22.06.2017, LVwG 50.25-1258/2017
- Erforderlichkeit für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
- § 33 Abs 4 Z 2 stmk ROG
- BBL-Slg 2017/215
- § 2 Abs 1 Z 22 stmk ROG
- Flächenwidmung „Freiland“
- § 33 Abs 5 Z 6 stmk ROG
- Kapelle
- Baurecht
Eine kleine Kapelle (hier: von 12 m2) stellt keine für land- und forstwirtschaftliche Betriebe typische und erforderliche Einrichtung dar.
Eine solche Kapelle ist auch weder in ihrer Dimension noch in ihrer Funktion mit einem im Freiland zulässigen Bildstock vergleichbar.
- LVwG Stmk, 22.06.2017, LVwG 50.25-1258/2017
- Erforderlichkeit für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
- § 33 Abs 4 Z 2 stmk ROG
- BBL-Slg 2017/215
- § 2 Abs 1 Z 22 stmk ROG
- Flächenwidmung „Freiland“
- § 33 Abs 5 Z 6 stmk ROG
- Kapelle
- Baurecht