


Bauausführung; Schäden; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 20
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 28 Wörter, Seiten 223-223
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Die Vorschriften über die Bauausführung begründen keine Nachbarrechte im Baubewilligungsverfahren.
Durch die Bauführung verursachte Schäden an Nachbargrundstücken können ausschließlich im Zivilrechtsweg geltend gemacht werden.
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- BBL-Slg 2017/205
- Schäden
- § 6 Abs 2 nö BauO
- subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
- Baurecht
- LVwG Nö, 28.06.2017, LVwG-AV-447/001-2017
- Bauausführung
- § 6 Abs 1 nö BauO
Die Vorschriften über die Bauausführung begründen keine Nachbarrechte im Baubewilligungsverfahren.
Durch die Bauführung verursachte Schäden an Nachbargrundstücken können ausschließlich im Zivilrechtsweg geltend gemacht werden.
- BBL-Slg 2017/205
- Schäden
- § 6 Abs 2 nö BauO
- subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
- Baurecht
- LVwG Nö, 28.06.2017, LVwG-AV-447/001-2017
- Bauausführung
- § 6 Abs 1 nö BauO