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Bauausführung; Schäden; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

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Die Vorschriften über die Bauausführung begründen keine Nachbarrechte im Baubewilligungsverfahren.

Durch die Bauführung verursachte Schäden an Nachbargrundstücken können ausschließlich im Zivilrechtsweg geltend gemacht werden.

  • BBL-Slg 2017/205
  • Schäden
  • § 6 Abs 2 nö BauO
  • subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
  • Baurecht
  • LVwG Nö, 28.06.2017, LVwG-AV-447/001-2017
  • Bauausführung
  • § 6 Abs 1 nö BauO

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