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Änderung eines Gebäudes; Dacheindeckung; Baukonsens, subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 20
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
46 Wörter, Seiten 229-230

20,00 €

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Bauliche Änderungen an einem Gebäude (hier: Dacheindeckung) sind nur dann bewilligungsfähig, wenn für das betreffende Gebäude ein rechtskräftiger Baukonsens besteht.

Hinsichtlich der Frage, ob für den bisherigen Bestand eine Baubewilligung überhaupt noch aufrecht ist, kommt Nachbarn ein Mitspracherecht zu.

  • Änderung eines Gebäudes
  • BBL-Slg 2017/222
  • Dacheindeckung
  • § 26 Abs 1 vlbg BauG
  • Baurecht
  • Baukonsens, subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
  • VwGH, 01.08.2017, Ra 2017/06/0072
  • § 18 Abs 1 lit a vlbg BauG

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