


Änderung eines Gebäudes; Dacheindeckung; Baukonsens, subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 20
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 46 Wörter, Seiten 229-230
20,00 €
inkl MwSt
Sofortiger PDF-Download




-
Bauliche Änderungen an einem Gebäude (hier: Dacheindeckung) sind nur dann bewilligungsfähig, wenn für das betreffende Gebäude ein rechtskräftiger Baukonsens besteht.
Hinsichtlich der Frage, ob für den bisherigen Bestand eine Baubewilligung überhaupt noch aufrecht ist, kommt Nachbarn ein Mitspracherecht zu.
-
- Änderung eines Gebäudes
- BBL-Slg 2017/222
- Dacheindeckung
- § 26 Abs 1 vlbg BauG
- Baurecht
- Baukonsens, subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
- VwGH, 01.08.2017, Ra 2017/06/0072
- § 18 Abs 1 lit a vlbg BauG
Bauliche Änderungen an einem Gebäude (hier: Dacheindeckung) sind nur dann bewilligungsfähig, wenn für das betreffende Gebäude ein rechtskräftiger Baukonsens besteht.
Hinsichtlich der Frage, ob für den bisherigen Bestand eine Baubewilligung überhaupt noch aufrecht ist, kommt Nachbarn ein Mitspracherecht zu.
- Änderung eines Gebäudes
- BBL-Slg 2017/222
- Dacheindeckung
- § 26 Abs 1 vlbg BauG
- Baurecht
- Baukonsens, subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
- VwGH, 01.08.2017, Ra 2017/06/0072
- § 18 Abs 1 lit a vlbg BauG