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Ableitung von Oberflächenwässern; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

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Durch die Einwendung, dass die ungehinderte Ableitung der Oberflächenwässer nicht gesichert sei und es zu einem Rückstau komme, wird keine Verletzung eines subjektiv-öffentlichen Nachbarrechts geltend gemacht.

  • § 6 Abs 2 nö BauO
  • subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
  • LVwG Nö, 08.06.2017, LVwG-AV-92/001-2016
  • Baurecht
  • Ableitung von Oberflächenwässern
  • BBL-Slg 2017/203

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