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Vertrauensschaden; unrichtige Angabe der Wohnfläche eines Reihenhauses

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 20
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
93 Wörter, Seiten 238-238

20,00 €

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Die Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten über die Wohnfläche eines Reihenhauses zieht die Verpflichtung zum Ersatz des Vertrauensschadens nach sich. Der Geschädigte ist so zu stellen, wie er ohne Pflichtverletzung stünde. Der Schaden ist durch eine Differenzrechnung zu ermitteln. Wurde eine Rückabwicklung des Kaufvertrags vom Verkäufer abgelehnt und verkauft der Käufer seinerseits das Reihenhaus weiter, weil es ihm zu klein ist, ergibt sich der rechnerische Schaden durch Gegenüberstellung des Erwerbspreises zuzüglich der Erwerbskosten und des Verkaufspreises. Ein ungünstig erfolgter Verkauf ist als Verletzung der Schadensminderungspflicht geltend zu machen.

  • Vertrauensschaden
  • § 1295 Abs 1 ABGB
  • unrichtige Angabe der Wohnfläche eines Reihenhauses
  • BBL-Slg 2017/234
  • OGH, 18.07.2017, 10 Ob 16/17a
  • Baurecht

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