Zur Hauptnavigation springen Zur Hauptnavigation springen Zum Seiteninhalt springen Zum Fußbereich springen

Gemeingebrauch; nicht intabuliertes öffentliches Gut; Verpflichtung zur Übertragung von Grundflächen in das öffentliche Gut

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 20
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
1931 Wörter, Seiten 230-232

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download
Artikel Gemeingebrauch; nicht intabuliertes öffentliches Gut; Verpflichtung zur Übertragung von Grundflächen in das öffentliche Gut in den Warenkorb legen

Die Begründung des Gemeingebrauchs, die einer im Eigentum einer Gebietskörperschaft stehenden Liegenschaft die Qualifikation eines öffentlichen Gutes verleiht, bedarf eines besonderen Widmungsaktes.

Die nötige Widmung kann durch Gesetz, durch Erklärung der zuständigen Verwaltungsbehörde, aber auch durch eine der Ersitzung entsprechende langandauernde Übung erfolgen.

Besteht – wenn auch nicht intabuliert – öffentliches Gut mit Nutzungen im Sinne des Bebauungsplanes bereits rechtswirksam, kommt eine Verpflichtung zur „Übertragung“ in das öffentliche Gut gemäß § 17 wr BauO nicht (mehr) in Frage.

  • BBL-Slg 2017/223
  • VwGH, 27.06.2017, Ro 2014/05/0020
  • nicht intabuliertes öffentliches Gut
  • § 17 wr BauO
  • Gemeingebrauch
  • Baurecht
  • Verpflichtung zur Übertragung von Grundflächen in das öffentliche Gut

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!

zum Newsletter von Verlag Österreich anmelden

Kundenservice