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Sicherstellung bei Bauverträgen

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 20
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
1226 Wörter, Seiten 236-238

20,00 €

inkl MwSt

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Die Finanzierungszusage eines Kreditgebers ist kein Sicherungsmittel im Sinn des § 1170b ABGB.

Die Begrenzung der Sicherstellung durch das noch ausstehende Entgelt gemäß § 1170b ABGB führt nur dann zu einer Reduktion der absoluten Höchstgrenze (20 oder 40 %) wenn dieser Betrag den insgesamt noch ausständigen Vergütungsanspruch übersteigt.

Eine automatische aliquote Verringerung der Sicherstellung bei Eingang von Teilzahlungen sieht das Gesetz nicht vor.

Verweigert der Werkbesteller die Sicherheitsleistung ernsthaft und endgültig, kann der Unternehmer vom Vertrag ohne Setzung einer Nachfrist (§ 918 ABGB) sofort zurücktreten.

Der Rücktritt beseitigt den Erfüllungsanspruch des Bestellers und der Werklohn wird unter Berücksichtigung von § 1168 Abs 1 ABGB fällig, auch wenn das Werk unvollständig oder mangelhaft ist.

  • BBL-Slg 2017/231
  • § 1170b ABGB
  • Sicherstellung bei Bauverträgen
  • OGH, 05.07.2017, 7 Ob 67/17d
  • Baurecht

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