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Widmungsänderung; Vermietung einer Eigentumswohnung an Asylwerber

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 20
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
86 Wörter, Seiten 239-239

20,00 €

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Für die Frage der Widmung eines Wohnungseigentumsobjektes ist auf die privatrechtliche Einigung der Wohnungseigentümer (in der Regel im Wohnungseigentumsvertrag) abzustellen. Die Änderung der Widmung eines Wohnungseigentumsobjektes von „Büronutzung“ auf „Wohnung für Zwecke einer Wohngemeinschaft“ durch Entscheidung des Außerstreitgerichts steht einer Nutzung durch Asylwerber nicht entgegen. Die Vermietung der Wohnung an das Land Tirol zur Unterbringung von zahlreichen Asylwerbern erfordert daher keine genehmigungspflichtige Widmungsänderung. Raumordnungsrechtliche Widmungen berühren die privatrechtlichen Rechtsverhältnisse der Wohnungseigentümer untereinander nicht und sind aus privatrechtlicher Sicht nicht maßgeblich.

  • § 16 WEG
  • BBL-Slg 2017/236
  • § 2 WEG
  • Widmungsänderung
  • Vermietung einer Eigentumswohnung an Asylwerber
  • Baurecht
  • OGH, 20.07.2017, 5 Ob 68/17m

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