


Wohngebäude; Heizung; Aufzug; Hauskanal; Kfz-Pflichtstellplätze; Immissionsschutz; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 20
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 48 Wörter, Seiten 223-223
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Die Auswirkungen der Benützung eines Wohngebäudes samt Zubehör wie Heizung, Aufzug, Hauskanal und Pflichtstellplätze sind von den Nachbarn hinzunehmen.
Auch die in einer Gemeindeverordnung festgelegte Mindestanzahl von Kfz-Stellplätzen stellen nunmehr – im Gegensatz zur nö BauO 1996 – Pflichtstellplätze dar.
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- LVwG Nö, 11.07.2017, LVwG-AV-685/001-2017
- § 48 nö BauO
- Hauskanal
- Kfz-Pflichtstellplätze
- Heizung
- § 6 Abs 2 nö BauO
- Wohngebäude
- Immissionsschutz
- subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
- BBL-Slg 2017/206
- Baurecht
- Aufzug
Die Auswirkungen der Benützung eines Wohngebäudes samt Zubehör wie Heizung, Aufzug, Hauskanal und Pflichtstellplätze sind von den Nachbarn hinzunehmen.
Auch die in einer Gemeindeverordnung festgelegte Mindestanzahl von Kfz-Stellplätzen stellen nunmehr – im Gegensatz zur nö BauO 1996 – Pflichtstellplätze dar.
- LVwG Nö, 11.07.2017, LVwG-AV-685/001-2017
- § 48 nö BauO
- Hauskanal
- Kfz-Pflichtstellplätze
- Heizung
- § 6 Abs 2 nö BauO
- Wohngebäude
- Immissionsschutz
- subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
- BBL-Slg 2017/206
- Baurecht
- Aufzug