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Wohngebäude; Heizung; Aufzug; Hauskanal; Kfz-Pflichtstellplätze; Immissionsschutz; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

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Die Auswirkungen der Benützung eines Wohngebäudes samt Zubehör wie Heizung, Aufzug, Hauskanal und Pflichtstellplätze sind von den Nachbarn hinzunehmen.

Auch die in einer Gemeindeverordnung festgelegte Mindestanzahl von Kfz-Stellplätzen stellen nunmehr – im Gegensatz zur nö BauO 1996 – Pflichtstellplätze dar.

  • LVwG Nö, 11.07.2017, LVwG-AV-685/001-2017
  • § 48 nö BauO
  • Hauskanal
  • Kfz-Pflichtstellplätze
  • Heizung
  • § 6 Abs 2 nö BauO
  • Wohngebäude
  • Immissionsschutz
  • subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
  • BBL-Slg 2017/206
  • Baurecht
  • Aufzug

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