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Heft 1, März 2022, Band 25

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1613-7612

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Inhalt der Ausgabe

  • Die Barrierefreiheit von Bauwerken in den Bauordnungen der Bundesländer

    S. 1 - 15, Aufsatz

    Stephanie Buchner

    Nach dem Scheitern einer zwingenden Harmonisierung des Bautechnikrechts inklusive der Bestimmungen über die barrierefreie Gestaltung von Bauwerken in Österreich haben die Bundesländer dessen freiwillige Vereinheitlichung angestrebt. Inwieweit eine solche im Bereich barrierefreien Bauens tatsächlich erzielt worden ist, welche Unterschiede zwischen den einzelnen BauO bestehen und welche rechtlichen Probleme auftreten, wird in folgendem Beitrag näher analysiert. Ein besonderer Schwerpunkt wird dabei auf die Neuerungen im sbg BauTG 2015 gelegt.

  • Versickerung; Verrieselung; Überprüfungsverfahren; Parteistellung der Nachbarn; Antragsrechte

    S. 16 - 16, Rechtsprechung

    Ein Überprüfungsverfahren bezüglich der Gefahr einer nachteiligen Auswirkung einer Versickerung oder Verrieselung ist ausschließlich von Amts wegen einzuleiten.

    Nachbarn haben in diesem Überprüfungsverfahren zwar Parteistellung, aber kein Antragsrecht.

  • Baupolizeilicher Auftrag; Nachbar; Parteistellung

    S. 16 - 17, Rechtsprechung

    Nachbarn kommt in einem baupolizeilichen Verfahren keine Parteistellung zu.

  • Lawinengefahr; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

    S. 17 - 17, Rechtsprechung

    Nachbarn haben kein subjektiv-öffentliches Recht darauf, dass bei baulichen Maßnahmen darauf zu achten wäre, dass die in einem Katastrophenfall für das Nachbargrundstück zu erwartenden Naturgefahren keine quantitative Änderung erfahren.

  • Kanalbenützungsgebühr; Lifteinbau; Geschoßfläche

    S. 17 - 17, Rechtsprechung

    Durch den nachträglichen Einbau eines Liftes (bzw den damit verbundenen Deckendurchbruch) wird keine Änderung der Geschoßflächen und daher auch keine Änderung der Bemessungsgrundlagen für die Kanalbenützungsgebühr bewirkt. Demgemäß kann auf diesen Umstand auch keine Neufestsetzung der Kanalbenützungsgebühr gestützt werden.

  • Revision; Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung; bauliche Anlage

    S. 17 - 18, Rechtsprechung

    Die Frage, ob eine konkrete bauliche Maßnahme (hier: bauliche Auskragung in eine Wasserfläche/Liegefläche mit Stufenanlage) eine „bauliche Anlage“ darstellt, unterliegt grundsätzlich der einzelfallbezogenen Beurteilung des LVwG.

    Eine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung liegt diesfalls nur dann vor, wenn diese Beurteilung in einer die Rechtssicherheit beeinträchtigenden, unvertretbaren Weise vorgenommen wird.

    Aus welchem Grund dies im konkreten Fall gegeben sein sollte, muss vom Revisionswerber in der Zulässigkeitsbegründung dargelegt werden.

  • Flächenwidmung „Wohngebiet“; Nebenanlagen; Garagenbau für 6 KFZ; Größenverhältnisse

    S. 18 - 19, Rechtsprechung

    Besteht auf einem Grundstück bereits eine Garage ohne Wohnbau, widerspricht die Errichtung eines weiteren Garagenbaus für 6 KFZ der Flächenwidmung „Wohngebiet“.

  • Aufstellen eines Ofens; Zustandsdelikt; Dauerdelikt

    S. 18 - 18, Rechtsprechung

    Der Tatbestand des „Aufstellens“ eines Ofens ohne Eignungsbefund ist mit der Herbeiführung eines solcherart zu qualifizierenden Sachverhaltes abgeschlossen; beim „Aufstellen“ handelt es sich um kein Dauerdelikt.

  • Baueinstellung; Baukonsens; Abweichungen einzelner Bauteile; Trennbarkeit des Bauvorhabens

    S. 19 - 19, Rechtsprechung

    Die Frage, ob die Baueinstellung wegen eines untrennbaren Zusammenhanges das gesamte Bauvorhaben (hier: Einfamilienhaus) umfassen kann, auch wenn die Abweichungen nur einzelne Bauteile dieses Bauvorhabens (hier: Satteldach ohne anstatt mit Schopfwalm) betreffen, unterliegt grundsätzlich der einzelfallbezogenen Beurteilung des LVwG.

    Eine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung liegt diesfalls nur dann vor, wenn die einzelfallbezogene Beurteilung in einer die Rechtssicherheit beeinträchtigenden, unvertretbaren Weise erfolgt wäre bzw wenn eine krasse Fehlbeurteilung vorläge.

    Aus welchem Grund dies im konkreten Fall gegeben sein sollte, muss vom Revisionswerber in der Zulässigkeitsbegründung dargelegt werden.

  • Ferienwohnung; Meldekontrolle durch Gemeindepolizisten; Identitätsfeststellung von Feriengästen; Verhältnismäßigkeit; Maßnahmenbeschwerde; Beschwerdelegitimation des Vermieters

    S. 19 - 22, Rechtsprechung

    Bei einer Identitätsfeststellung von Feriengästen ist auch der Vermieter der Ferienwohnung beschwerdelegitimiert.

    Die Kontrollrechte im Rahmen der Bauaufsicht begründen ein Betretungsrecht, jedoch keine Ausweispflicht der Feriengäste in einer ihnen vermieteten Ferienwohnung.

  • Geschlossene Bauweise; Mindestabstände; vortretende Bauteile; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

    S. 19 - 19, Rechtsprechung

    Da bei geschlossener Bauweise kein Abstand zur Grenze des Bauplatzes der Nachbarn einzuhalten ist, können die Bestimmungen des § 25a sbg BGG betreffend die Mindestabstände von bestimmten Bauteilen (zB Balkone und Erker) denkunmöglich zur Anwendung gelangen.

  • Ferienhaus; Umbau; Anzahl der Freizeitwohnsitze

    S. 22 - 23, Rechtsprechung

    Werden in einem Einfamilienwohnhaus, das über eine Bewilligung zur Nutzung als Freizeitwohnsitz verfügt, drei selbstständige Wohnungen eingebaut, liegen für die zwei neu geschaffenen Wohnungen keine Bewilligungen zur Nutzung als Freizeitwohnsitz vor.

  • Revision; Revisionspunkt; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte; Verletzung von Verfahrensvorschriften; Beweisaufnahme

    S. 22 - 22, Rechtsprechung

    Mit dem Vorbringen, der Nachbar erachte sich „in seinen subjektiven Rechten auf Geltendmachung der bau- und raumordnungsrechtlichen Einwendungen gemäß § 33 Abs 3 tir BauO 2018“ verletzt, wird nicht dargelegt, in welchem der dort aufgezählten subjektiv-öffentlichen Rechte er sich als verletzt erachtet.

    In welchem konkreten, aus einer Rechtsnorm ableitbaren subjektiven Recht der Nachbar verletzt sein soll, wird durch die Behauptung der Verletzung von Verfahrensvorschriften nicht dargestellt.

    Die Verletzung von Verfahrensvorschriften (hier: eine behauptete unvollständige oder unrichtige Beweisaufnahme) als solche stellt keinen Revisionspunkt dar, sondern zählt zu den Revisionsgründen.

  • Ferienwohnung; Einzelbewilligung aufgrund „besonderer persönlicher und familiärer Verhältnisse“

    S. 23 - 24, Rechtsprechung

    Die Erteilung einer Ausnahmebewilligung für die Benützung einer Wohnung als Ferienwohnung aufgrund „besonderer persönlicher und familiärer Verhältnisse“ setzt voraus, dass enge familiäre Verhältnisse zu im Nahebereich der betreffenden Wohnung lebenden Angehörigen (zB Eltern) tatsächlich bestehen und diese Angehörigen dort ihren Lebensmittelpunkt haben (und die Wohnung nicht nur als Ferienwohnsitz nutzen).

    Der Umstand, dass andere Familienangehörige in derselben Gemeinde ihre Freizeit verbringen und in der Wohnung Familienfeste gefeiert werden, ist daher für die Beurteilung als „besonderes“ familiäres Interesse nicht ausreichend.

  • Bauplatzeignung; gelbe Gefahrenzone; Hochwasserschutz; Retentionsausgleichsmaßnahmen

    S. 23 - 23, Rechtsprechung

    In der Baubewilligung dürfen zum Zwecke des Hochwasserschutzes keine (hier: vom Baubezirksamt – Abteilung Wasserwirtschaft/Schutzwasserwirtschaft geforderten) Maßnahmen zum Retentionsausgleich des Volumens eines aufgeschütteten Parkplatzes im Überflutungsbereich vorgeschrieben werden.

  • Revision; Revisionspunkt; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte; Eigentumsrecht

    S. 24 - 24, Rechtsprechung

    Mit dem im Revisionspunkt angeführten „Recht auf Eigentum“ schlechthin wird kein subjektiv-öffentliches Nachbarrecht bezeichnet.

    Zur Prüfung einer Verletzung des Eigentumsrechtes ist der VwGH gar nicht berufen, weil es sich um ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht handelt.

  • Freitreppe; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

    S. 25 - 25, Rechtsprechung

    Die Bestimmung des § 79 Abs 6 wr BauO zu den gärtnerisch auszugestaltenden Flächen ist auf eine Freitreppe nicht anzuwenden. Die Zulässigkeit einer Freitreppe ergibt sich unmittelbar aus § 84 Abs 2 lit b wr BauO.

    Die Tatsache, dass die Freitreppe (hier: mit einer Stufenhöhe von 40 cm und einer Breite von 2,20 m) den Anforderungen der OIB-Richtlinie 4 für Erschließungstreppen nicht entspricht, hat für die subjektiv-öffentlichen Rechte der Nachbarn (§ 134a Abs 1 wr BauO) keine Relevanz.

  • Kleingartenwohnhaus; Flächenwidmung „Grünland-Erholungsgebiet-Kleingartengebiet für ganzjähriges Wohnen“; erwerbsmäßige Kurzzeitvermietung an Touristen; Verwaltungsübertretung

    S. 25 - 26, Rechtsprechung

    Bei § 2 Abs 1 wr KlGG 1996 handelt es sich um eine bloße Begriffsbestimmung, der darüber hinaus keine eigenständige normative Wirkung zukommt. Eine Übertretung dieser Bestimmung (hier: in Verbindung mit § 129 Abs 10 S 1 wr BauO) und eine darauf basierende Bestrafung kommen daher nicht in Betracht.

  • Mangelhafte Sonnenschutz- bzw Insektenschutzrollos; geringfügiger Mangel; Wandlung

    S. 26 - 30, Rechtsprechung

    Eine ausdrücklich vereinbarte Eigenschaft liegt dann vor, wenn der Käufer ausdrücklich oder zumindest schlüssig ein besonderes Interesse an gerade dieser Eigenschaft deutlich gemacht hat. Diese Beurteilung ist einzelfallabhängig.

    Dass ein Insektenschutzrollo Insekten vom Eindringen in das Haus abhält, ist die gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaft eines solchen.

  • Sicherungspflicht des Bauträgers; Fertigstellungsanzeige; verfrühte Auszahlung durch Treuhänder; Schadenersatzpflicht

    S. 30 - 31, Rechtsprechung

    Leitet die Treuhänderin Zahlungen vor Fälligkeit weiter, ohne dass eine Sicherheit vorliegt, verletzt sie ihre Verpflichtung nach dem BTVG und wird gegenüber den Erwerbern schadenersatzpflichtig.

  • Baustelle; Geschwindigkeitsbeschränkung; Verkehrsunfall

    S. 31 - 32, Rechtsprechung

    Dem Geschädigten obliegt der Beweis für das behauptete Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch den Schädiger und damit auch, ob das im Baustellenbereich aufgestellte diesbezügliche Verkehrszeichen durch eine Verordnung gedeckt ist.

  • Verzug; Herstellung von Betonfertigteilen; Rücktritt vom Vertrag aus wichtigem Grund; Vertrauensverlust

    S. 32 - 33, Rechtsprechung

    Sowohl der Werkbesteller als auch der Werkunternehmer haben das Recht zum Rücktritt vom Werkvertrag, wenn sie das Vertrauen in den Vertragspartner wegen dessen treuwidrigen Verhaltens verloren haben, sodass ihm die Aufrechterhaltung des Vertrags nicht mehr zugemutet werden kann.

  • Haftrücklass; Bankgarantie; (unklare) Begünstigtenstellung; Garantiestrenge

    S. 33 - 34, Rechtsprechung

    Hängt die Auszahlung der Bankgarantie nur von einer Erklärung des Begünstigten ab, so gilt die formelle Garantiestrenge uneingeschränkt und der Begünstigte hat die Anspruchsvoraussetzungen pedantisch genau zu erfüllen.

    Wer behauptet, Begünstigter zu sein, hat die dafür sprechenden Umstände auf eine – auch vom Standpunkt der Garantiebank gesehen – unbedenkliche Weise darzutun.

  • Überprüfungspflicht der Veranstaltungsbehörde bezüglich ihrer erteilten Auflagen

    S. 34 - 35, Rechtsprechung

    Hat die Veranstaltungsbehörde die Eignung einer Veranstaltungshalle für eine bestimmte Sportveranstaltung – verknüpft mit der Einhaltung etlicher Auflagen – bescheidmäßig festgestellt, muss sie die Befolgung der erteilten Auflagen jedenfalls soweit überwachen, als diese Auflagen den Schutz der körperlichen Unversehrtheit von Menschen bezwecken.

    Eine nur stichprobenartige Kontrolle durch die Behörde reicht in diesem Fall nicht aus.

    Hat die Veranstaltungsbehörde die Überwachung ihrer Auflagen unterlassen, haftet sie für das rechtswidrige Verhalten ihrer Organe.

  • Nachtlokal; Lärmimmissionen

    S. 34 - 34, Rechtsprechung

    Die Einführung des generellen Rauchverbots in Lokalen führt nicht dazu, dass die Nachbarn vermehrt Lärmimmissionen durch vor Lokalen rauchende Gäste hinnehmen müssen.

    Die gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung eines Lokals steht einer Immissionsabwehrklage nicht entgegen, weil das Verhalten der Gäste eines Lokals außerhalb der Betriebsanlage bei der Betriebsanlagengenehmigung außer Betracht bleibt.

    Ist das Lokal das einzige Nachtlokal im näheren Umkreis der in Mitleidenschaft gezogenen Liegenschaft, kann es für den Charakter der Umgebung nicht prägend sein.

    Ein Unterlassungsanspruch nach § 364 Abs 2 ABGB ist grundsätzlich nicht verjährbar, weshalb er auch viele Jahre nach Lokaleröffnung zusteht.

  • Wohnungseigentümer; Allgemeinflächen; Freiheitsersitzung

    S. 35 - 36, Rechtsprechung

    Einzelne Mit- und Wohnungseigentümer sind in Bezug auf an Allgemeinflächen bestehenden Dienstbarkeiten verpflichtet, die Dienstbarkeit zu dulden. Sie können sich daher auch auf eine eingetretene Freiheitsersitzung berufen.

    Das dafür notwendige Widersetzen gegen die Ausübung der Dienstbarkeit innerhalb von drei aufeinanderfolgenden Jahren erfordert, dass der Verpflichtete ein Hindernis errichtet, das die Ausübung des Rechts für den Berechtigten wahrnehmbar unmöglich macht oder beeinträchtigt. Dafür genügt es, dass der Dienstbarkeitsberechtigte das Hindernis bei gewöhnlicher Sorgfalt wahrnehmen hätte können. Sorglose Unkenntnis hindert den Fristablauf des § 1488 ABGB nicht.

  • Schutzgesetzverletzung; Kausalität; Beweislast

    S. 36 - 36, Rechtsprechung

    Das BauKG ist ein Schutzgesetz zugunsten der Arbeitnehmer im Sinn des § 1311 ABGB.

    Bei Verletzung von Normen des BauKG muss der Geschädigte daher keinen strengen Beweis des Kausalzusammenhangs zwischen dem Schaden und der Pflichtverletzung erbringen. Der Beweis des ersten Anscheins spricht für den Kausalzusammenhang.

    Allerdings gilt auch bei Schutzgesetzverletzung keine Beweislastumkehr. Der Schädiger muss nur die Kausalität der Pflichtwidrigkeit durch Außerkraftsetzung des ihn belastenden Anscheinsbeweises ernsthaft zweifelhaft machen. Hat der Schädiger eine ernstlich in Betracht zu ziehende Möglichkeit einer anderen Schadensursache aufgezeigt, kann die Vermutung der adäquaten Kausalität nicht mehr Platz greifen.

  • Streitwertermittlung für Risikoausschluss in Rechtsschutzversicherung

    S. 36 - 37, Rechtsprechung

    Art 23.2.3.1. ARB 1994 stellt einen sekundären Risikoausschluss dar, sodass im Fall des Übersteigens der vereinbarten Streitwertgrenze überhaupt kein Versicherungsschutz, auch nicht auf Tragung anteiliger Kosten, besteht.

    Wird in dem zu deckenden Prozess eine Werklohnüberzahlung behauptet, aus welcher sich ein gesondert klagbarer, bereicherungsrechtlicher Rückforderungsanspruch nach § 1431 ABGB ergibt, ist dieser Anspruch bei der Ermittlung der Streitwertobergrenze zu berücksichtigen.

  • Werklohnforderung; Fälligkeit

    S. 37 - 37, Rechtsprechung

    Steht die Entgelthöhe erst nach Rechnungslegung des Werkunternehmers fest, so tritt die Fälligkeit erst mit Übermittlung einer nachvollziehbaren Rechnung ein. Eine überhaupt nicht überprüfbare Rechnung kann im Werklohnprozess nicht begutachtet werden.

  • Zahlungspflicht für Anschluss an Wasserversorgungsanlage

    S. 37 - 38, Rechtsprechung

    Der Anschluss an eine Gemeinde-Wasserversorgungsanlage ist vom Wasserverband auf Veranlassung des Eigentümers einer Liegenschaft durchzuführen. Die Kosten dafür hat der Eigentümer zu tragen.

    Die Pflicht zur Tragung der Anschlusskosten wurzelt im öffentlichen Recht, ist aber nicht hoheitlich einzubringen, weshalb der Rechtsweg für die Einklagung der Kosten durch den Wasserverband offensteht.

    Eine Zusage des Bürgermeisters, dass der Wasserverband bzw die Gemeinde die Kosten für den Anschluss übernehmen werde, ist als Verwendungszusage zu werten.

    Hat die Gemeinde die Kosten der Errichtung bezahlt, der Gemeinderat die endgültige Kostenübernahme aber aufgrund rechtlicher Unzulässigkeit der Kostenübernahme verweigert, ist der Eigentümer der Liegenschaft gemäß § 1042 ABGB verpflichtet, der Gemeinde den Aufwand (Kosten) zu ersetzen.

  • Sachverständigenhaftung gegenüber Dritten

    S. 38 - 39, Rechtsprechung

    Eine objektiv-rechtliche Sorgfaltspflicht zugunsten eines Dritten trifft einen Sachverständigen, wenn er damit rechnen musste, dass sein Gutachten die Grundlage für die Disposition des Dritten bilden werde.

    Wesentlich ist, zu welchem Zweck ein Gutachten erstattet wurde. Dass der Sachverständige in abstracto damit rechnen muss, dass die Informationen irgendwie – auch durch Weitergabe durch den Besteller – an Außenstehende gelangen, reicht für die Haftung gegenüber dem Dritten nicht aus.

  • Vertiefte Angebotsprüfung; wesentliche Positionen; Bagatellpositionen; Preisangemessenheit; Erfahrungswerte des Bieters

    S. 39 - 40, Rechtsprechung

    Die für die vertiefte Angebotsprüfung verlangte Bedeutung der Unklarheit für die Angebotsbeurteilung setzt nicht einen bestimmten Anteil des Wertes einer Position am Gesamtpreis voraus.

    Erfahrungen des Bieters dürfen bei der Prüfung der Preisangemessenheit berücksichtigt werden, sie müssen aber glaubwürdig dargelegt sein; ein nicht weiter substantiierter Verweis auf Erfahrungswerte genügt nicht.

  • Antragslegitimation; Feststellungsverfahren; Verlust der Befugnis; Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit

    S. 39 - 39, Rechtsprechung

    Im Feststellungsverfahren ist eine erst nach Zuschlagserteilung eingetretene Unmöglichkeit der Beschaffung der ausgeschriebenen Leistungen nicht zwingend mit dem Verlust der Antragslegitimation verbunden.

  • Verhandlungsverfahren; Einladung zur Angebotsabgabe; einstweilige Verfügung

    S. 40 - 40, Rechtsprechung

    Die Grundsätze der Bietergleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung gebieten, mit der Einladung zur 2. Stufe und der damit verbundenen Übermittlung der detaillierten Angebotsunterlagen zuzuwarten, bis feststeht, welche Bieter in der 2. Stufe des Verhandlungsverfahrens überhaupt teilnehmen werden.

  • Neues Baurecht

    S. 41 - 44, Neues Baurecht

    D. Jahnel / K. Giese

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