Baueinstellung; Baukonsens; Abweichungen einzelner Bauteile; Trennbarkeit des Bauvorhabens
- Originalsprache: Deutsch
- BBLBand 25
- Rechtsprechung, 93 Wörter
- Seiten 19 -19
- https://doi.org/10.33196/bbl202201001901
20,00 €
inkl MwSt
Die Frage, ob die Baueinstellung wegen eines untrennbaren Zusammenhanges das gesamte Bauvorhaben (hier: Einfamilienhaus) umfassen kann, auch wenn die Abweichungen nur einzelne Bauteile dieses Bauvorhabens (hier: Satteldach ohne anstatt mit Schopfwalm) betreffen, unterliegt grundsätzlich der einzelfallbezogenen Beurteilung des LVwG.
Eine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung liegt diesfalls nur dann vor, wenn die einzelfallbezogene Beurteilung in einer die Rechtssicherheit beeinträchtigenden, unvertretbaren Weise erfolgt wäre bzw wenn eine krasse Fehlbeurteilung vorläge.
Aus welchem Grund dies im konkreten Fall gegeben sein sollte, muss vom Revisionswerber in der Zulässigkeitsbegründung dargelegt werden.
- BBL-Slg 2022/8
- Baueinstellung
- VwGH, 30.09.2021, Ro 2018/06/0013
- Baukonsens
- Baurecht
- § 16 Abs 1 sbg BauPolG
- Abweichungen einzelner Bauteile
- Trennbarkeit des Bauvorhabens
Weitere Artikel aus diesem Heft