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Baueinstellung; Baukonsens; Abweichungen einzelner Bauteile; Trennbarkeit des Bauvorhabens

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 25
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
93 Wörter, Seiten 19-19

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Die Frage, ob die Baueinstellung wegen eines untrennbaren Zusammenhanges das gesamte Bauvorhaben (hier: Einfamilienhaus) umfassen kann, auch wenn die Abweichungen nur einzelne Bauteile dieses Bauvorhabens (hier: Satteldach ohne anstatt mit Schopfwalm) betreffen, unterliegt grundsätzlich der einzelfallbezogenen Beurteilung des LVwG.

Eine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung liegt diesfalls nur dann vor, wenn die einzelfallbezogene Beurteilung in einer die Rechtssicherheit beeinträchtigenden, unvertretbaren Weise erfolgt wäre bzw wenn eine krasse Fehlbeurteilung vorläge.

Aus welchem Grund dies im konkreten Fall gegeben sein sollte, muss vom Revisionswerber in der Zulässigkeitsbegründung dargelegt werden.

  • BBL-Slg 2022/8
  • Baueinstellung
  • VwGH, 30.09.2021, Ro 2018/06/0013
  • Baukonsens
  • Baurecht
  • § 16 Abs 1 sbg BauPolG
  • Abweichungen einzelner Bauteile
  • Trennbarkeit des Bauvorhabens

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