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Kleingartenwohnhaus; Flächenwidmung „Grünland-Erholungsgebiet-Kleingartengebiet für ganzjähriges Wohnen“; erwerbsmäßige Kurzzeitvermietung an Touristen; Verwaltungsübertretung

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Bei § 2 Abs 1 wr KlGG 1996 handelt es sich um eine bloße Begriffsbestimmung, der darüber hinaus keine eigenständige normative Wirkung zukommt. Eine Übertretung dieser Bestimmung (hier: in Verbindung mit § 129 Abs 10 S 1 wr BauO) und eine darauf basierende Bestrafung kommen daher nicht in Betracht.

  • Flächenwidmung „Grünland-Erholungsgebiet-Kleingartengebiet für ganzjähriges Wohnen“
  • VwGH, 07.10.2021, Ro 2021/05/0001
  • Verwaltungsübertretung
  • BBL-Slg 2022/17
  • § 135 Abs 1 wr BauO
  • § 2 Abs 1 wr KlGG
  • erwerbsmäßige Kurzzeitvermietung an Touristen
  • Kleingartenwohnhaus
  • Baurecht
  • § 129 Abs 10 S 1 wr BauO

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