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Bauplatzeignung; gelbe Gefahrenzone; Hochwasserschutz; Retentionsausgleichsmaßnahmen

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In der Baubewilligung dürfen zum Zwecke des Hochwasserschutzes keine (hier: vom Baubezirksamt – Abteilung Wasserwirtschaft/Schutzwasserwirtschaft geforderten) Maßnahmen zum Retentionsausgleich des Volumens eines aufgeschütteten Parkplatzes im Überflutungsbereich vorgeschrieben werden.

  • Hochwasserschutz
  • LVwG Tir, 18.10.2021, LVwG-2021/40/2355-1
  • BBL-Slg 2022/13
  • Bauplatzeignung
  • Retentionsausgleichsmaßnahmen
  • gelbe Gefahrenzone
  • Baurecht
  • § 3 Abs 2 tir BauO

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