


Geschlossene Bauweise; Mindestabstände; vortretende Bauteile; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 25
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 43 Wörter, Seiten 19-19
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Da bei geschlossener Bauweise kein Abstand zur Grenze des Bauplatzes der Nachbarn einzuhalten ist, können die Bestimmungen des § 25a sbg BGG betreffend die Mindestabstände von bestimmten Bauteilen (zB Balkone und Erker) denkunmöglich zur Anwendung gelangen.
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- Mindestabstände
- subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
- § 25 sbg BGG
- VwGH, 20.10.2021, Ra 2021/06/0191
- Geschlossene Bauweise
- BBL-Slg 2022/9
- vortretende Bauteile
- § 25a sbg BGG
- Baurecht
Da bei geschlossener Bauweise kein Abstand zur Grenze des Bauplatzes der Nachbarn einzuhalten ist, können die Bestimmungen des § 25a sbg BGG betreffend die Mindestabstände von bestimmten Bauteilen (zB Balkone und Erker) denkunmöglich zur Anwendung gelangen.
- Mindestabstände
- subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
- § 25 sbg BGG
- VwGH, 20.10.2021, Ra 2021/06/0191
- Geschlossene Bauweise
- BBL-Slg 2022/9
- vortretende Bauteile
- § 25a sbg BGG
- Baurecht