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Haftrücklass; Bankgarantie; (unklare) Begünstigtenstellung; Garantiestrenge

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 25
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
1003 Wörter, Seiten 33-34

20,00 €

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Hängt die Auszahlung der Bankgarantie nur von einer Erklärung des Begünstigten ab, so gilt die formelle Garantiestrenge uneingeschränkt und der Begünstigte hat die Anspruchsvoraussetzungen pedantisch genau zu erfüllen.

Wer behauptet, Begünstigter zu sein, hat die dafür sprechenden Umstände auf eine – auch vom Standpunkt der Garantiebank gesehen – unbedenkliche Weise darzutun.

  • (unklare) Begünstigtenstellung
  • Garantiestrenge
  • § 880a ABGB
  • BBL-Slg 2022/22
  • Haftrücklass
  • Baurecht
  • Bankgarantie
  • OGH, 05.08.2021, 5 Ob 94/21s

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