


Ferienwohnung; Meldekontrolle durch Gemeindepolizisten; Identitätsfeststellung von Feriengästen; Verhältnismäßigkeit; Maßnahmenbeschwerde; Beschwerdelegitimation des Vermieters
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 25
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 2098 Wörter, Seiten 19-22
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Bei einer Identitätsfeststellung von Feriengästen ist auch der Vermieter der Ferienwohnung beschwerdelegitimiert.
Die Kontrollrechte im Rahmen der Bauaufsicht begründen ein Betretungsrecht, jedoch keine Ausweispflicht der Feriengäste in einer ihnen vermieteten Ferienwohnung.
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- Maßnahmenbeschwerde
- § 48 Abs 2 tir BauO
- Art 132 Abs 2 B-VG
- Ferienwohnung
- LVwG Tir, 13.09.2021, LVwG-2020/12/1954-9
- Meldekontrolle durch Gemeindepolizisten
- § 46 Abs 6 lit g tir BauO
- Verhältnismäßigkeit
- BBL-Slg 2022/10
- Baurecht
- Art 130 Abs 1 Z 2 B-VG
- Identitätsfeststellung von Feriengästen
- Beschwerdelegitimation des Vermieters
Bei einer Identitätsfeststellung von Feriengästen ist auch der Vermieter der Ferienwohnung beschwerdelegitimiert.
Die Kontrollrechte im Rahmen der Bauaufsicht begründen ein Betretungsrecht, jedoch keine Ausweispflicht der Feriengäste in einer ihnen vermieteten Ferienwohnung.
- Maßnahmenbeschwerde
- § 48 Abs 2 tir BauO
- Art 132 Abs 2 B-VG
- Ferienwohnung
- LVwG Tir, 13.09.2021, LVwG-2020/12/1954-9
- Meldekontrolle durch Gemeindepolizisten
- § 46 Abs 6 lit g tir BauO
- Verhältnismäßigkeit
- BBL-Slg 2022/10
- Baurecht
- Art 130 Abs 1 Z 2 B-VG
- Identitätsfeststellung von Feriengästen
- Beschwerdelegitimation des Vermieters