Zur Hauptnavigation springen Zur Hauptnavigation springen Zum Seiteninhalt springen Zum Fußbereich springen

Heft 2, April 2013, Band 16

eJournal-Heft
ISSN Online:
1613-7612

40,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download
Artikel Heft 2, April 2013, Band 16 in den Warenkorb legen

Inhalt der Ausgabe

  • Der baurechtliche Nachbarabstand nach dem Salzburger Baurecht und im Bundesländervergleich (Teil 1)

    S. 47 - 56, Aufsatz

    Sebastian Papp

    Durch die Regelung des Nachbarabstands im Baurecht soll bereits im Vorhinein verhindert werden, dass Eigentum der Nachbarn durch eine zu dichte Bebauung beeinträchtigt wird. Dieser Abstand ist bei Baubewilligungsverfahren aber oft ein sehr umstrittener Punkt, da er eine der wenigen Regelungen darstellt, die dem Nachbarn als Partei im Verfahren ein subjektiv öffentliches Recht auf dessen Einhaltung gewährt. Der nachfolgende Beitrag soll einen Überblick über die Rechtslage zum Nachbarabstand in Österreich geben und vor allem einige Fragen zur Regelung in Salzburg näher behandeln. Überdies sollen an einigen Punkten Vergleiche zwischen den Bundesländern gezogen, sowie Besonderheiten hervorgehoben werden. Im ersten Teil dieser Arbeit werden die Regelung des Nachbarabstands im Salzburger Baurecht sowie dessen Ausnahmen näher betrachtet.

  • Missstände bei der Vollziehung des Baurechts. Aktuelle Fälle aus der Volksanwaltschaft 2012/2

    S. 57 - 64, Aufsatz

    Wolfgang Kleewein / Peter Kastner

    Aufgabe der Volksanwaltschaft ist es, auf Grund von Beschwerden oder von Amts wegen Missstände in der Verwaltung des Bundes und – auf Grundlage landesverfassungsgesetzlicher Ermächtigungen (Bgld, Krnt, Nö, Oö, Sbg, Stmk, Wien) – der Länder, einschließlich des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinden, festzustellen. In diesem Zusammenhang hat die Volksanwaltschaft auch wichtige, praxisrelevante Fragen des Bau- und Raumordnungsrechts zu klären.

  • Bestandsplan; Baubewilligung

    S. 65 - 65, Rechtsprechung

    Ein vom Bürgermeister unterschriebener sowie mit einer Stampiglie und einem Vermerk „vorgelegt und genehmigt“ versehener Bestandsplan ist kein Bescheid („Baubewilligung“).

  • Baupolizeilicher Beseitigungsauftrag; Bestimmtheitsgebot

    S. 65 - 65, Rechtsprechung

    Ein Abbruchauftrag, der die Beseitigung von mit einem Kleingartenhaus „allenfalls verbundenen Anlagen“ oder Gebäudeteilen anordnet, ist nicht hinreichend bestimmt und daher auch nicht vollstreckbar.

  • Verfahrensdauer; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

    S. 65 - 66, Rechtsprechung

    Durch die (Gesamt-) Verfahrensdauer des Bewilligungsverfahren von 30 Jahren (hier: 1982 bis 2012) werden die Nachbarn in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf eine angemessene Verfahrensdauer verletzt.

    Den Nachbarn kann nicht vorgeworfen werden, dass sie durch wiederholte Rechtsmittel ihren Rechtsstandpunkt mit Erfolg durchzusetzen versucht haben.

  • Parteistellung; Zufahrtsstraße; Servitutsberechtigter

    S. 65 - 65, Rechtsprechung

    Ein Servitutsberechtigter an einer Zufahrtsstraße zum Baugrundstück ist kein „Straßenerhalter“ iSd § 6 Abs 3 nö BauO.

  • Bauansuchen; Einreichunterlagen; Verbesserungsauftrag

    S. 66 - 66, Rechtsprechung

    Zwar genügt bei der Erteilung eines Verbessungsauftrages nicht die bloße Anführung von Paragrafen. Werden aber auch unmittelbar die einschlägigen Gesetzeswortlaute beigefügt, lässt sich für den Bauwerber hinreichend konkret erkennen, was nachzuholen ist.

  • Flächenwidmung „Wohngebiet für förderbare Gebäude in verdichteter Flachbauweise“; Tiefgarage; Kraftfahrzeugverkehr; Immissionsschutz; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte; Bebauungsplan; Begriff „Flugdach“; Schallschutzwand

    S. 66 - 67, Rechtsprechung

    Wird der maximal mögliche Immissionsschutz (hier: durch eine Schallschutzwand vor der Einfahrt zu den Tiefgaragen) erreicht, darf die Errichtung der Bauvorhaben (hier: Wohnbauten mit Tiefgaragen für ca 120 Kfz-Stellplätze) selbst dann nicht untersagt werden, wenn der erforderliche Immissionsgrenzwert (hier: für Schallpegelspitzen von 45 dB) nicht eingehalten werden kann.

    Eine „Flugdachkonstruktion“ zur Einhausung der Garagenrampe ist kein in die „bebaute“ Fläche einzurechnendes „Flugdach“ iSd Bebauungsplanes, wenn die „Flugdachkonstruktion“ vorrangig die Funktion einer Schallschutzwand erfüllt.

  • Carport; untergeordnete (Neben-) Bauten; Begriff „Nutzfläche“

    S. 67 - 67, Rechtsprechung

    Dachüberstände bei einem Carport (hier: ein mit Pultdach überdeckter Kfz-Abstellplatz in Holzständerbauweise) sind nicht in die höchstzulässige Nutzfläche von 50 m2 einzurechnen.

  • Baupolizeilicher Beseitigungsauftrag; Mindestabstände; Grundgrenzen; Vermessenpunkte

    S. 67 - 67, Rechtsprechung

    Das Baubewilligungsverfahren ist ein Projektgenehmigungsverfahren. Bei der Bauausführung ist daher auf die in den bewilligten Bauplänen ausgewiesen Grundstücksgrenzen abzustellen.

    Aus welchen Gründen bei der Bauausführung von den bewilligten Bauplänen abgewichen wurde (hier: wegen abweichender Vermessenspunkte in der Natur), ist im baupolizeilichen Auftragsverfahren unerheblich.

  • Bau-Delegierungsverordnung; Begriff „Bauten der Gemeinde“

    S. 67 - 68, Rechtsprechung

    Bau-Delegierungsverordnungen sind grundsätzlich restriktiv auszulegen.

    Bei Bauvorhaben, in denen der Gemeinde durch privatrechtliche Verträge ein Nutzungs- oder Mitspracherecht (hier: in Form eines Vergabevorschlagsrechts für betreute Wohnungen) eingeräumt wird, handelt es sich um keinen „Bau der Gemeinde“.

  • Mastschweinestall; Flächenwidmung „Freiland“; Immissionsschutz; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

    S. 68 - 69, Rechtsprechung

    Bei der Prüfung der Zumutbarkeit von Immissionen ist auf die im Rahmen der Flächenwidmung zulässige Nutzung des Grundstückes abzustellen.

    Auf als Freiland gewidmeten Grundstücken ist im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes allenfalls auch die Errichtung und Nutzung von Wohnbauten zulässig; diese daher in die Prüfung der Zumutbarkeit einer Geruchsbelästigung miteinzubeziehen.

  • Einfriedung; Nylonbespannung; baubewilligungspflichtige Maßnahmen

    S. 69 - 69, Rechtsprechung

    Das nachträgliche Anbringen einer (hier: 23 m langen, ca 1,0 m bis 1,2 m hohen, blickdichten) Nylonbespannung an einer Einfriedung ist baubewilligungspflichtig, weil sie das Orts- und Landschaftsbild beeinträchtigen kann.

  • Kfz-Abstellfläche mit Montageschacht und Überdachung; baubewilligungspflichtige Maßnahmen; Immissionsschutz; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

    S. 69 - 69, Rechtsprechung

    Die Errichtung einer Kfz-Abstellfläche mit einem Montageschacht und einer Zugangsstiege ist baubewilligungspflichtig.

  • Immissionsschutz; Sachverständigengutachten; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

    S. 69 - 70, Rechtsprechung

    Ob die Daten eines meteorologischen Sachverständigengutachtens für ein von der Bauliegenschaft ca 980 m entfernt liegendes Bauprojekt herangezogen werden können, bedarf der Beurteilung durch einen Sachverständigen.

  • Zustimmung des Grundeigentümers

    S. 70 - 70, Rechtsprechung

    Die Zustimmung des Grundstückseigentümers muss sich stets auf ein konkret geplantes Bauvorhaben beziehen.

  • Grundsatz der möglichsten Vermeidung gegenseitiger Beeinträchtigungen; Bebauungsplan; Gleichheitssatz; Baugrenzlinie; gärtnerische Ausgestaltung

    S. 70 - 71, Rechtsprechung

    Die Aufhebung der Verpflichtung einer Grundeigentümerin zur gärtnerischen Ausgestaltung unbebauter Grundflächen bei gleichzeitiger Heranrückung der Baufluchtlinie an die Grundstücksgrenze ist gleichheitswidrig, wenn dadurch Personen, die einer Rechtspflicht (hier: zur gärtnerischen Ausgestaltung) nicht nachkommen sind, besser gestellt werden als Personen mit rechtskonformem Verhalten.

    Ist ein Widmungsgebiet mit geschlossener Bauweise nicht von Verkehrsflächen umgeben, muss zur Schließung einer planwidrigen Lücke im § 76 Abs 8 wr BauO die Baufreiheit an den Grundstücksgrenzen im Bebauungsplan entsprechend beschränkt werden (hier: durch Festlegung von Baugrenzlinien oder die Anordnung der gärtnerischen Ausgestaltung).

    Ein Bebauungsplan, der aus der Bauordnung abzuleitende Beschränkungen der Baufreiheit (hier: Grundsatz der möglichsten Vermeidung gegenseitiger Beeinträchtigungen) nicht enthält, widerspricht dem Gesetz und auch dem Bestimmtheitsgebot (Art 18 B-VG), wenn er den Rahmen für ein rechtskonformes Verhalten der Verwaltungsbehörde nicht ausreichend festlegt.

  • Genehmigungsfähigkeit; Widmungswidrigkeit; Änderung des Bauansuchens; Anleitungspflichten der Baubehörde

    S. 71 - 72, Rechtsprechung

    Die Anleitungspflichten der Baubehörde bezüglich der Frage der Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens beschränkt sich auf zulässige, nämlich unwesentliche Abänderungen.

  • „Begründung“ von Wohnungseigentum; KFZ-Abstellplätze

    S. 72 - 72, Rechtsprechung

    Für die Einverleibung von Wohnungseigentum ist die Errichtung des Baus selbst nicht Voraussetzung.

    Die Veräußerung von Kfz-Abstellplätzen, an denen bereits Wohnungseigentum begründet wurde, ist vom Regelungsgegenstand des § 5 Abs 2 WEG nicht erfasst.

  • Projektleitung; örtliche Bauaufsicht; Planungs- und Baustellenkoordination; Mitverschulden des Geschädigten

    S. 72 - 74, Rechtsprechung

    Eine Begrenzung der Zurechnung der Schadensfolgen aus dem Normzweck ist auf die Schadenstragung wegen Mitverschuldens ebenso anzuwenden, wie auf die Schadenshaftung gegenüber Dritten.

  • Liftkartell; Schutzgesetzcharakter des KartG 1988

    S. 74 - 75, Rechtsprechung

    Die Bestimmungen des KartG 1988 sind Schutzgesetze nach § 1311 ABGB, soweit sie Personen die Durchführung eines Absichtskartells, um die Marktpreise für ihre Produkte wettbewerbswidrig hoch zu halten, verbietet. Auch der Letztverbraucher ist vom Schutzzweck des Verbots erfasst.

  • Von der Werkbestellerin zu vertretende Stehzeiten/Bauzeitverlängerung

    S. 75 - 75, Rechtsprechung

    Der Anspruch nach § 1168 ABGB ist ein Entgeltanspruch und kein Schadenersatzanspruch.

  • Dienstgeberhaftungsprivileg; „Scheinselbständigkeit“; Baustellenunfall; Rechtsmissbrauch; Verkehrsmittel iSd § 333 Abs 3 ASVG

    S. 75 - 77, Rechtsprechung

    Der Dienstgeber kann auch gegenüber einem Scheinselbstständigen das Dienstgeberhaftungsprivileg in Anspruch nehmen. Darin liegt kein rechtsmissbräuchliches Verhalten.

    Ein Radlader, der als reines Baustellenfahrzeug eingesetzt wird und nicht zum öffentlichen Verkehr zugelassen ist, ist kein Verkehrsmittel im Sinne des § 333 Abs 3 ASVG.

  • Erteilung einer rechtwidrigen Benützungsbewilligung; Amtshaftung

    S. 77 - 78, Rechtsprechung

    Steht fest, dass ein offener Kamin nicht der Bauordnung entspricht und eine grundsätzlich zu prüfende Brandbefahr nicht durch bloßen Augenschein beurteilt werden kann, hat die Baubehörde geeignete Ermittlungen durchzuführen, um die konkrete Brandgefahr richtig einzuschätzen. Unterlässt die Behörde diese Ermittlungen und ist die Vermutung der Kausalität des pflichtwidrigen Unterlassens für den entstandenen Brand gegeben, bedarf es keines strikten Nachweises des Kausalzusammenhangs. Die 10-Jahresfrist des § 6 AHG beginnt erst mit jenem Zeitpunkt zu laufen, in dem der Schaden „wirksam geworden ist“, nicht aber mit dem Zeitpunkt der Bescheiderlassung.

  • Ungemessene Dienstbarkeit des Geh- und Fahrtrechts; zu verwendende Fahrzeuge

    S. 77 - 77, Rechtsprechung

    Für die Ausübung der ungemessenen Dienstbarkeit des Fahrtrechts ist das Bedürfnis der herrschenden Liegenschaft im Rahmen der ursprünglichen oder zumindest vorhersehbaren Bewirtschaftungsart maßgebend. Bei schon zum Zeitpunkt der Begründung der Servitut bebauten Grundstücken ist regelmäßig auch die Zufahrt mit LKW für die Dauer von Bauarbeiten umfasst. Die Beschaffenheit des Fahrzeuges ist im Allgemeinen gleichgültig, allerdings kann das Befahren des Servitutswegs mit Schwerfahrzeugen unzulässig sein, wenn sich der Weg in einem dafür nicht geeigneten Zustand befindet und mit seiner teilweisen Zerstörung gerechnet werden muss.

  • Haftung und Regress bei Schädigung durch mehrere Täter

    S. 77 - 77, Rechtsprechung

    Bei der Aufteilung des Schadens zwischen mehreren Nebentätern und dem mitschuldigen Geschädigten sind die Einzelabwägung (zwischen Geschädigtem und Schädigern) und die Gesamtabwägung (zwischen Geschädigtem und mehreren Schädigern untereinander) zu verknüpfen. Belangt der Geschädigte aber nur einen der mehreren Schädiger, muss die Gesamtabwägung unterbleiben und die Ersatzpflicht wird aufgrund der Einzelabwägung bemessen. Der gesondert in Anspruch genommene Schädiger haftet dem Geschädigten daher in jenem Ausmaß, in dem er haften würde, wenn er allein gehaftet hätte.

  • Voraussetzungen für eine vorbeugende Unterlassungsklage

    S. 78 - 78, Rechtsprechung

    Führt die Aufschüttung eines Erdwalls zu einer Druckerhöhung auf das Nachbargrundstück um ca 5%, nicht aber zu schadhaften Auswirkungen auf das darauf stehende Wirtschaftsgebäude und ist keine ernstlich drohende und unmittelbar bevorstehende Gefahr einer Schädigung vorhanden, sind die Voraussetzungen für eine vorbeugende Unterlassungsklage nicht gegeben.

  • Voraussetzung der Änderung eines Wohnungseigentumsobjekts unter Inanspruchnahme allgemeiner Teile der Liegenschaft

    S. 78 - 78, Rechtsprechung

    Werden für eine Änderung eines Wohnungseigentumsobjekts allgemeine Teile der Liegenschaft in Anspruch genommen, so muss die Änderung entweder der Übung des Verkehrs entsprechen oder einem wichtigen Interesse des Wohnungseigentümers dienen. Dabei sind das Interesse des Wohnungseigentümers an der Änderung und das Ausmaß der Inanspruchnahme allgemeiner Teile verhältnismäßig abzuwägen. Ein 90 cm breiter Durchbruch einer Kellerwand, die keine andere Funktion hat, als den Keller vom Zubehörobjekt der Antragstellerin zu trennen, stellt sich als eine derart geringe Inanspruchnahme des allgemeinen Teils Kellerwand dar, dass an die Wichtigkeit des Interesses der Antragstellerin keine zu hohen Ansprüche gestellt werden dürfen.

  • Kein Regressanspruch der Versicherung gegen den leicht fahrlässig handelnden Wohnungseigentumsbewerber

    S. 78 - 80, Rechtsprechung

    Der Wohnungseigentumsbewerber, der leicht fahrlässig einen Wasserschaden in der bereits übergebenen Wohnung und davon ausgehend in anderen Wohnungen sowie im Stiegenhaus des Wohnungseigentumsobjektes verursacht, ist nicht Dritter im Sinne des § 67 VersVG. Vielmehr ist ihm ein Sacherhaltungsinteresse im Hinblick auf das Gesamtobjekt ab Übergang der Gefahrtragung zuzugestehen und er ist bis zur Entstehung der Eigentümergemeinschaft in der Gebäudeversicherung des Veräußerers mitversichert. Die Versicherung des Bauträgers, welche die Sanierungskosten beglichen hat, kann sich daher nicht nach § 67 VersVG an ihm regressieren.

  • Enteignung durch Einräumung einer Tunnelservitut; Entschädigungsberechnung

    S. 78 - 78, Rechtsprechung

    Die vom Sachverständigen vorgenommene Bewertungsmethode kann im Enteignungsverfahren als eine nicht dem Tatsachenbereich angehörige Frage nur dann vom OGH überprüft werden, wenn das Rekursgericht die vom Erstgericht gewählte Methode ohne Änderung der Sachverhaltsgrundlage aufgrund rein abstrakter Argumente modifiziert und dadurch zu einem anderen Ergebnis gelangt. Sonst gehört die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Entschädigung dem Tatsachenbereich an, außer es wird gegen zwingende Denkgesetze verstoßen.

  • Ersitzung des Verbotes dem herrschenden Gebäude Licht und Luft zu nehmen

    S. 80 - 80, Rechtsprechung

    Der bloße Bestand eines Fensters, das dem eigenen Haus Luft und Licht verschafft, bedeutet noch nicht den Besitz einer Dienstbarkeit. Zur Ersitzung kann nur ein Verhalten führen, das für den anderen Teil als Rechtsausübung erkennbar ist. Desgleichen kann ein natürlicher Wasserablauf nicht Inhalt der Servitut des Wasserleitungsrechtes sein.

  • Verjährung der Werklohnforderung bei ungerechtfertigtem Verbesserungsbegehren

    S. 80 - 80, Rechtsprechung

    Bei Erhebung einer berechtigten Mängelrüge beginnt die Verjährung mit der Behebung des Mangels oder mit dem Zeitpunkt, zu welchem dem Werkunternehmer die Verbesserung objektiv möglich war. Bei Unterlassung der Verbesserung beginnt die Verjährung mit der objektiven Möglichkeit oder ab Ablehnung der Verbesserung. Bei unberechtigter Mängelrüge kann die Werklohnforderung ab Erkennbarkeit der mangelnden Berechtigung der Mängelrüge geltend gemacht werden, mit diesem Zeitpunkt beginnt auch die Verjährung zu laufen.

  • Keine Haftung aus Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten von Kunden von Geschäftsraummietern

    S. 81 - 81, Rechtsprechung

    Von den Schutzwirkungen eines Bestandvertrages sollen nur solche Dritte erfasst sein, die das Bestandobjekt in ähnlicher Intensität und Häufigkeit nutzen wie der Mieter selbst. Ein nur kurzfristiger Aufenthalt im Bestandobjekt reicht nicht aus, um die geforderte Nähe zur vertraglich geschuldeten Hauptleistung des Vermieters herzustellen. Daher sind Kunden, Klienten und Patienten von Geschäftsraummietern ungeachtet ihrer Zugehörigkeit zur Interessensphäre des Mieters und dessen allfälliger Fürsorgepflicht kurzfristigen Besuchern von Wohnungsmietern gleichzuhalten und vom Schutzbereich des Mietvertrages nicht umfasst.

  • Bieterlücke; Leitprodukt; unbehebbarer Mangel

    S. 81 - 81, Rechtsprechung

    Mit der Nennung des Herstellernamens wird die fachtechnische Prüfung möglich, ob das angebotene Bauprodukt die Vorgaben der Ausschreibung erfüllt.

  • Leistungspositionen; spekulative Preisgestaltung; Mischkalkulation

    S. 81 - 82, Rechtsprechung

    Das Anbieten einer Reihe von Positionen mit Euro Null weist in Richtung einer spekulativen Preisgestaltung.

  • Vertiefte Angebotsprüfung; Nachvollziehbarkeit; Gesamtpreis

    S. 82 - 82, Rechtsprechung

    Im Rahmen der vertieften Angebotsprüfung sind Erklärungen des Bieters über sehr günstige Einkaufsmöglichkeiten durch Anforderung entsprechender Nachweise zu prüfen.

  • Zuschlagsentscheidung; Begründungspflicht; Gesamtpreis

    S. 82 - 82, Rechtsprechung

    Dem Nachprüfungswerber kann nicht zugemutet werden, sich die in der Zuschlagsentscheidung fehlenden Informationen beim Auftraggeber selbst oder im Wege eines Nachprüfungsverfahrens zu beschaffen.

  • Zuständigkeit; „direkte Subvention“; Geltungsbereich

    S. 83 - 83, Rechtsprechung

    Zur Beurteilung eines vergaberechtlich relevanten Vorganges ist nicht alleine auf den formellen Gesichtspunkt der Unterfertigung, sondern auch auf den akkordierten wesentlichen Inhalt der in Aussicht genommenen Verträge abzustellen.

  • Neues Baurecht

    S. 84 - 86, Neues Baurecht

    D. Jahnel / K. Giese

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!

zum Newsletter von Verlag Österreich anmelden

Kundenservice