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„Begründung“ von Wohnungseigentum; KFZ-Abstellplätze

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Für die Einverleibung von Wohnungseigentum ist die Errichtung des Baus selbst nicht Voraussetzung.

Die Veräußerung von Kfz-Abstellplätzen, an denen bereits Wohnungseigentum begründet wurde, ist vom Regelungsgegenstand des § 5 Abs 2 WEG nicht erfasst.

  • § 5 Abs 2 WEG
  • BBL-Slg 2013/59
  • KFZ-Abstellplätze
  • Baurecht
  • OGH, 02.10.2012, 5 Ob 164/12x
  • „Begründung“ von Wohnungseigentum

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