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Flächenwidmung „Wohngebiet für förderbare Gebäude in verdichteter Flachbauweise“; Tiefgarage; Kraftfahrzeugverkehr; Immissionsschutz; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte; Bebauungsplan; Begriff „Flugdach“; Schallschutzwand

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Wird der maximal mögliche Immissionsschutz (hier: durch eine Schallschutzwand vor der Einfahrt zu den Tiefgaragen) erreicht, darf die Errichtung der Bauvorhaben (hier: Wohnbauten mit Tiefgaragen für ca 120 Kfz-Stellplätze) selbst dann nicht untersagt werden, wenn der erforderliche Immissionsgrenzwert (hier: für Schallpegelspitzen von 45 dB) nicht eingehalten werden kann.

Eine „Flugdachkonstruktion“ zur Einhausung der Garagenrampe ist kein in die „bebaute“ Fläche einzurechnendes „Flugdach“ iSd Bebauungsplanes, wenn die „Flugdachkonstruktion“ vorrangig die Funktion einer Schallschutzwand erfüllt.

  • § 3 Z 4 oö BauTG
  • Begriff „Flugdach“
  • § 2 Z 20 oö BauTG
  • § 2 Z 36 oö BauTG
  • Immissionsschutz
  • Schallschutzwand
  • subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
  • BBL-Slg 2013/48
  • Flächenwidmung „Wohngebiet für förderbare Gebäude in verdichteter Flachbauweise“
  • § 35 Abs 2 oö BauO
  • § 31 Abs 4 oö BauO
  • Tiefgarage
  • Baurecht
  • Kraftfahrzeugverkehr
  • Bebauungsplan
  • VwGH, 13.11.2012, 2010/05/0044

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