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Zuschlagsentscheidung; Begründungspflicht; Gesamtpreis

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Dem Nachprüfungswerber kann nicht zugemutet werden, sich die in der Zuschlagsentscheidung fehlenden Informationen beim Auftraggeber selbst oder im Wege eines Nachprüfungsverfahrens zu beschaffen.

  • § 131 Abs 1 BVergG
  • § 325 Abs 1 Z 2 BVergG
  • Gesamtpreis
  • Zuschlagsentscheidung
  • BVA, 19.10.2012, N/0088-BVA/11/2012-21
  • BBL-Slg 2013/76
  • Begründungspflicht
  • Baurecht

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