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Carport; untergeordnete (Neben-) Bauten; Begriff „Nutzfläche“

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Dachüberstände bei einem Carport (hier: ein mit Pultdach überdeckter Kfz-Abstellplatz in Holzständerbauweise) sind nicht in die höchstzulässige Nutzfläche von 50 m2 einzurechnen.

  • Begriff „Nutzfläche“
  • BBL-Slg 2013/49
  • untergeordnete (Neben-) Bauten
  • § 3 Abs 2 Z 5 oö BauO
  • Baurecht
  • VwGH, 13.11.2012, 2009/05/0153
  • Carport

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