


Carport; untergeordnete (Neben-) Bauten; Begriff „Nutzfläche“
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 16
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 287 Wörter, Seiten 67-67
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Dachüberstände bei einem Carport (hier: ein mit Pultdach überdeckter Kfz-Abstellplatz in Holzständerbauweise) sind nicht in die höchstzulässige Nutzfläche von 50 m2 einzurechnen.
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- Begriff „Nutzfläche“
- BBL-Slg 2013/49
- untergeordnete (Neben-) Bauten
- § 3 Abs 2 Z 5 oö BauO
- Baurecht
- VwGH, 13.11.2012, 2009/05/0153
- Carport
Dachüberstände bei einem Carport (hier: ein mit Pultdach überdeckter Kfz-Abstellplatz in Holzständerbauweise) sind nicht in die höchstzulässige Nutzfläche von 50 m2 einzurechnen.
- Begriff „Nutzfläche“
- BBL-Slg 2013/49
- untergeordnete (Neben-) Bauten
- § 3 Abs 2 Z 5 oö BauO
- Baurecht
- VwGH, 13.11.2012, 2009/05/0153
- Carport