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Liftkartell; Schutzgesetzcharakter des KartG 1988

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Die Bestimmungen des KartG 1988 sind Schutzgesetze nach § 1311 ABGB, soweit sie Personen die Durchführung eines Absichtskartells, um die Marktpreise für ihre Produkte wettbewerbswidrig hoch zu halten, verbietet. Auch der Letztverbraucher ist vom Schutzzweck des Verbots erfasst.

  • § 1311 ABGB
  • Liftkartell
  • BBL-Slg 2013/61
  • Schutzgesetzcharakter des KartG 1988
  • Baurecht
  • OGH, 17.10.2012, 7 Ob 48/12b

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