


Liftkartell; Schutzgesetzcharakter des KartG 1988
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 16
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 760 Wörter, Seiten 74-75
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Die Bestimmungen des KartG 1988 sind Schutzgesetze nach § 1311 ABGB, soweit sie Personen die Durchführung eines Absichtskartells, um die Marktpreise für ihre Produkte wettbewerbswidrig hoch zu halten, verbietet. Auch der Letztverbraucher ist vom Schutzzweck des Verbots erfasst.
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- § 1311 ABGB
- Liftkartell
- BBL-Slg 2013/61
- Schutzgesetzcharakter des KartG 1988
- Baurecht
- OGH, 17.10.2012, 7 Ob 48/12b
Die Bestimmungen des KartG 1988 sind Schutzgesetze nach § 1311 ABGB, soweit sie Personen die Durchführung eines Absichtskartells, um die Marktpreise für ihre Produkte wettbewerbswidrig hoch zu halten, verbietet. Auch der Letztverbraucher ist vom Schutzzweck des Verbots erfasst.
- § 1311 ABGB
- Liftkartell
- BBL-Slg 2013/61
- Schutzgesetzcharakter des KartG 1988
- Baurecht
- OGH, 17.10.2012, 7 Ob 48/12b