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Mastschweinestall; Flächenwidmung „Freiland“; Immissionsschutz; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

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Bei der Prüfung der Zumutbarkeit von Immissionen ist auf die im Rahmen der Flächenwidmung zulässige Nutzung des Grundstückes abzustellen.

Auf als Freiland gewidmeten Grundstücken ist im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes allenfalls auch die Errichtung und Nutzung von Wohnbauten zulässig; diese daher in die Prüfung der Zumutbarkeit einer Geruchsbelästigung miteinzubeziehen.

  • § 25 Abs 3 Z 1 lit b stmk ROG
  • BBL-Slg 2013/52
  • VwGH, 18.10.2012, 2010/06/0264
  • § 13 Abs 12 stmk BauG
  • Immissionsschutz
  • subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
  • Flächenwidmung „Freiland“
  • Mastschweinestall
  • Baurecht

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