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Bauansuchen; Einreichunterlagen; Verbesserungsauftrag

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Zwar genügt bei der Erteilung eines Verbessungsauftrages nicht die bloße Anführung von Paragrafen. Werden aber auch unmittelbar die einschlägigen Gesetzeswortlaute beigefügt, lässt sich für den Bauwerber hinreichend konkret erkennen, was nachzuholen ist.

  • § 28 oö BauO
  • Einreichunterlagen
  • § 64 oö BauTG
  • VwGH, 08.11.2012, 2010/05/0047
  • BBL-Slg 2013/47
  • § 63 oö BauTG
  • Bauansuchen
  • § 62 oö BauTG
  • Verbesserungsauftrag
  • Baurecht
  • § 29 oö BauO

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