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Bestandsplan; Baubewilligung

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Ein vom Bürgermeister unterschriebener sowie mit einer Stampiglie und einem Vermerk „vorgelegt und genehmigt“ versehener Bestandsplan ist kein Bescheid („Baubewilligung“).

  • § 23 Abs 1 nö BauO
  • VwGH, 13.11.2012, 2011/05/0093
  • Bestandsplan
  • Baubewilligung
  • BBL-Slg 2013/44
  • Baurecht

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