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Von der Werkbestellerin zu vertretende Stehzeiten/Bauzeitverlängerung

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Der Anspruch nach § 1168 ABGB ist ein Entgeltanspruch und kein Schadenersatzanspruch.

  • § 1168 ABGB
  • Von der Werkbestellerin zu vertretende Stehzeiten/Bauzeitverlängerung
  • Baurecht
  • BBL-Slg 2013/62
  • OGH, 17.10.2012, 3 Ob 180/12k

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