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Zu erwartende Sicherheit eines Produktes im Rahmen der Produkthaftung

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Gemäß § 5 PHG ist ein Produkt fehlerhaft, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die man unter Berücksichtigung aller Umstände zu erwarten berechtigt ist. Dies gilt demnach insbesondere für ein Produkt, das nicht einmal für jenen Gebrauch, der im Rahmen der Zweckwidmung des Erzeugers liegt, die erforderliche Sicherheit bietet, die ein durchschnittlicher Verbraucher oder Benützer erwarten darf und erwartet.

  • ZRB 2023, 37
  • OGH, 15.12.2022, 3 Ob 193/22m
  • Produkthaftung
  • Schadenersatz
  • PHG
  • Baurecht
  • Unterdachbahn

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