



Endfellner, Clemens
Zwingend erforderliche Rechnungsberichtigung
eJournal-Artikel
- Originalsprache: Deutsch
- AFSBand 17
- Bundesfinanzgericht, 835 Wörter
- Seiten 102 -103
- https://doi.org/10.33196/afs201903010201
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Eine deutsche Friseurin bestellt Waren bei einem österreichischen Unternehmen. Da sie in der Anfangsphase noch keine deutsche UID-Nummer hat, rechnet das Unternehmen mit 20% Umsatzsteuer ab. Diese ausgewiesene Umsatzsteuer ist nicht im Vorsteuererstattungsverfahren refundierbar. Vielmehr ist eine Rechnungsberichtigung erforderlich, sobald die UID-Nummer vergeben wurde. Es liegen eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung sowie ein innergemeinschaftlicher Erwerb vor.
- Endfellner, Clemens
- Steuerrecht
- Art 7 Abs 1 UStG
- AFS 2019, 102
- BFG 23.1.2019, RV/2100024/2019
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