


§ 9 BAO: Schuldhafte Pflichtverletzung durch Überlassung sämtlicher einlangender Mittel an die Bank
Autor
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- AFSBand 16
- Inhalt:
- Bundesfinanzgericht
- Umfang:
- 1193 Wörter, Seiten 223-225
9,80 €
inkl MwSt




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Bedient sich ein gesetzlicher Vertreter einer Gesellschaft einer Vertragsgestaltung, die es ihm von vornherein nicht erlaubt, bei der Gesellschaft eingehende Mittel anteilig auch für die Abgabenentrichtung zu verwenden, ist ihm eine schuldhafte Pflichtverletzung im Sinne des § 9 BAO anzulasten (siehe VwGH 6.7.2006, 2006/15/0032) (Rechtssatz). Revision nicht zulässig.
-
- Fuchs, Hubert W.
-
- § 9 Abs 1 BAO
- § 80 Abs 1 BAO
- Steuerrecht
- AFS 2018, 223
- BFG, 04.07.2018, RV/2100709/2018
Bedient sich ein gesetzlicher Vertreter einer Gesellschaft einer Vertragsgestaltung, die es ihm von vornherein nicht erlaubt, bei der Gesellschaft eingehende Mittel anteilig auch für die Abgabenentrichtung zu verwenden, ist ihm eine schuldhafte Pflichtverletzung im Sinne des § 9 BAO anzulasten (siehe VwGH 6.7.2006, 2006/15/0032) (Rechtssatz). Revision nicht zulässig.
- Fuchs, Hubert W.
- § 9 Abs 1 BAO
- § 80 Abs 1 BAO
- Steuerrecht
- AFS 2018, 223
- BFG, 04.07.2018, RV/2100709/2018