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§ 9 BAO: Schuldhafte Pflichtverletzung durch Überlassung sämtlicher einlangender Mittel an die Bank

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
AFSBand 16
Inhalt:
Bundesfinanzgericht
Umfang:
1193 Wörter, Seiten 223-225

9,80 €

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Bedient sich ein gesetzlicher Vertreter einer Gesellschaft einer Vertragsgestaltung, die es ihm von vornherein nicht erlaubt, bei der Gesellschaft eingehende Mittel anteilig auch für die Abgabenentrichtung zu verwenden, ist ihm eine schuldhafte Pflichtverletzung im Sinne des § 9 BAO anzulasten (siehe VwGH 6.7.2006, 2006/15/0032) (Rechtssatz). Revision nicht zulässig.

  • Fuchs, Hubert W.
  • § 9 Abs 1 BAO
  • § 80 Abs 1 BAO
  • Steuerrecht
  • AFS 2018, 223
  • BFG, 04.07.2018, RV/2100709/2018

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