Vorgehensweise hinsichtlich der Berücksichtigung nicht getilgter Verbindlichkeiten bei einer Liquidation nach § 19 KStG 1988 (BMF-Info)
- Originalsprache: Deutsch
- AFSBand 16
- Steuer & Service, 957 Wörter
- Seiten 208 -209
- https://doi.org/10.33196/afs201806020801
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Die Information des BMF zur Vorgehensweise hinsichtlich der Berücksichtigung nicht getilgter Verbindlichkeiten bei einer Liquidation nach § 19 KStG 1988 vom 2. Juni 2016, BMF-010200/0013-VI/6/2016, wird anlässlich der inzwischen ergangenen zivilrechtlichen Judikatur betreffend die insolvenzrechtliche Einordnung der aufgrund nicht getilgter Verbindlichkeiten zusätzlich entstehenden Körperschaftsteuerschuld als Forderung gegen das insolvenzfreie Vermögen angepasst. Die neuen Aussagen betreffen die Vorgehensweise bei Körperschaften, die nicht Teil einer Unternehmensgruppe nach § 9 KStG 1988 sind und im Rahmen eines Insolvenzverfahrens liquidiert werden.
- Fuchs, Hubert W.
- BMF, 24.10.2018, BMF-010203/0434-IV/6/2018
- Steuerrecht
- § 9 KStG
- AFS 2018, 208
- § 8 Abs 4 Z 2 lit b vierter Teilstrich KStG 1988
- § 206 BAO
- § 7 Abs 3 KStG
- § 19 KStG
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