Aktuelle Probleme im HSG 2014 und der HSWO 2014 aus der Perspektive der ÖH-Wahl 2023
- Originalsprache: Deutsch
- ZFHRBand 23
- Aufsatz, 16066 Wörter
- Seiten 1 -21
- https://doi.org/10.33196/zfhr202401000101
9,80 €
inkl MwSt
Die Wahlen zur Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft des Jahres 2023 haben erneut Schwächen und Unzulänglichkeiten des HSG 2014 und der HSWO 2014 gezeigt. Die Verwendung des neuen elektronischen Wahladministrationssystems (eWAS) hat zwar nicht monokausal die erneute und vertiefte Beschäftigung mit dem Rechtsstoff gezeitigt, diese aber dennoch flankierend angeregt. Neben sprachlichen Unzulänglichkeiten und Ungenauigkeiten im Rahmen der Tatbestände „Veröffentlichung“ und „Kundmachung“ von Wahlzwischenschritten beschäftigt sich der Aufsatz schwerpunktmäßig mit der Urfrage der rechtlichen Einordnung der Akte der Zuweisung und des Verzichtes auf Mandate. Hier weisen die Autoren nach, dass die Einstufung dieser Akte als bescheidförmiges Handeln einer vertieften Überprüfung nicht standhält. Aber auch das zwischenzeitlich insbesondere im Fachhochschul-Sektor herrschende Dogma von der privatrechtlichen Ausgestaltung privathochschulischen Handelns wird im Zusammenhang der Zulassung zum Studium grundlegend analysiert und als bloßes Konstrukt entlarvt.
- Schweighofer, Christian
- Nordmeyer, Vincent M.
- § 7 HSWO
- § 56 HSG
- Zuweisung
- § 55 HSG
- § 50 HSWO
- § 50 HSG
- § 123 NRWO
- § 51 HSG
- Universität
- Verzicht
- § 67 UG
- § 63 HSWO
- § 10 HSWO
- § 11 HSWO
- § 66 HSWO
- Privathochschule
- Öffentliches Recht
- Wahlen
- § 32 HSWO
- Veröffentlichung
- § 47 HSG
- Fachhochschule
- Kundmachung
- Unterbrechung Studium
- Mandat
- ZFHR 2024, 1
- § 11 PrivHG
- § 14 FHG
- § 64 HSWO
- § 5 HSWO
- Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft Österreichische
- § 65 HSWO
- § 50 HG
- § 66 UG
- § 15 HSG
- Art 26 B-VG
- § 17 VwGVG
- § 59 UG
- § 33 AVG
- Bescheid
- § 63 HSG
- § 62 UG