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  • ISSN Online: 1613-7655

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Inhalt der Ausgabe

S. 1 - 21, Aufsatz

Schweighofer, Christian/​Nordmeyer, Vincent M.

Aktuelle Probleme im HSG 2014 und der HSWO 2014 aus der Perspektive der ÖH-Wahl 2023

Die Wahlen zur Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft des Jahres 2023 haben erneut Schwächen und Unzulänglichkeiten des HSG 2014 und der HSWO 2014 gezeigt. Die Verwendung des neuen elektronischen Wahladministrationssystems (eWAS) hat zwar nicht monokausal die erneute und vertiefte Beschäftigung mit dem Rechtsstoff gezeitigt, diese aber dennoch flankierend angeregt. Neben sprachlichen Unzulänglichkeiten und Ungenauigkeiten im Rahmen der Tatbestände „Veröffentlichung“ und „Kundmachung“ von Wahlzwischenschritten beschäftigt sich der Aufsatz schwerpunktmäßig mit der Urfrage der rechtlichen Einordnung der Akte der Zuweisung und des Verzichtes auf Mandate. Hier weisen die Autoren nach, dass die Einstufung dieser Akte als bescheidförmiges Handeln einer vertieften Überprüfung nicht standhält. Aber auch das zwischenzeitlich insbesondere im Fachhochschul-Sektor herrschende Dogma von der privatrechtlichen Ausgestaltung privathochschulischen Handelns wird im Zusammenhang der Zulassung zum Studium grundlegend analysiert und als bloßes Konstrukt entlarvt.

S. 22 - 39, Aufsatz

Hofbauer, Yara/​Knapp, Hannes

Diskriminierungsschutz Studierender

Für österreichische Hochschulen bestehen unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen hinsichtlich des Schutzes Studierender vor Diskriminierungen der Rechtsträger und ihnen zurechenbarer Organe. Dieser Schutz wird durch die allgemeinen Diskriminierungsgesetze zum Teil ergänzt, zum Teil überlagert. Die Ausgestaltung des Diskriminierungsschutzes, sein konkreter Schutzumfang, die Mittel und Wege eines Rechtsschutzes gegen Diskriminierungen sowie die in die Förderung, Sicherstellung und Durchsetzung des Diskriminierungsschutzes involvierten Institutionen, Organe und Instanzen sind je Hochschulsektor unterschiedlich und bedürfen auf dem Boden der jeweils anwendbaren Gesetze, Satzungen und sonstigen hochschulischen Regelwerke einer vertieften Betrachtung. Dabei offenbaren sich uneinheitliche Schutzstandards, ein hohes Maß an Komplexität und Intransparenz in der Sichtbarmachung des jeweiligen Schutzes und seiner Reichweite sowie grundlegende Rechtsschutzlücken. Die Zumutbarkeit der bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen für Studierende an Österreichs Hochschulen darf bezweifelt werden – die Wirksamkeit des Diskriminierungsschutzes steht am Spiel und für Studierende, die dadurch am erfolgreichen Studienfortschritt oder -abschluss gehindert werden, möglicherweise noch viel mehr.

S. 40 - 46, Aufsatz

Fellner, Magdalena

Hochschulzulassung und soziale Selektivität an Österreichs Kunstuniversitäten

Trotz der Möglichkeit des Studiums ohne Matura weisen Kunstuniversitäten im Vergleich zur Gesamtbevölkerung einen besonders hohen Anteil an Studierenden aus gehobenen und hohen sozialen Schichten auf. Zur Untersuchung der sozial unausgewogenen Teilnahmequoten gilt es mitunter die spezifische Beschaffenheit der Zugangsregelungen in den Fokus zu rücken. Dazu werden zunächst die Hochschulstatuten, Schulordnungen und Chroniken aller sechs öffentlichen Universitäten der Künste in Österreich analysiert. Anschließend werden die Bestimmungen der Bundesgesetze dargelegt. Deutlich wird, dass multiple Mechanismen zur Exklusivität der Kunststudien beitragen und es zur Erhöhung der Chancengleichheit weiterer Maßnahmen bedarf.

S. 47 - 53, Rechtsprechung

Novak

Allgemeininteresse; Amtssprache Mitgliedsstaat; Dienstleistungsfreiheit; Eignung; Erforderlichkeit; Fremdsprache; Freiheit akademische; Freiheit unternehmerische; Gewerbeausübungsfreiheit; Hochschule; Identität nationale; Niede...

Art 49 AEUV ist dahin auszulegen, dass er einer Regelung eines Mitgliedstaats nicht entgegensteht, die den Hochschulen grundsätzlich die Verpflichtung auferlegt, Unterricht ausschließlich in der Amtssprache dieses Mitgliedstaats zu erteilen, sofern eine solche Regelung aus Gründen, die mit dem Schutz der nationalen Identität dieses Mitgliedstaats zusammenhängen, gerechtfertigt ist, das heißt, sofern sie zum Schutz des legitimerweise verfolgten Ziels erforderlich und in Bezug auf diesen Schutz verhältnismäßig ist.

Es steht den Mitgliedstaaten frei, grundsätzlich eine Verpflichtung zum Gebrauch ihrer Amtssprache im Rahmen von Studienprogrammen einzuführen, sofern eine solche Verpflichtung mit Ausnahmen – etwa für Studiengänge im Rahmen einer europäischen oder internationalen Zusammenarbeit – einhergeht, die gewährleisten, dass eine andere Sprache als die Amtssprache im Rahmen der Hochschulbildung verwendet werden kann.

S. 54 - 54, Rechtsprechung

Novak

Aufenthaltstitel; Aufnahmebestätigung; Neuerungsverbot; Zulassung, Studium

Die Erledigung einer Universität, die (noch unerfüllte) Bedingungen für eine Studienzulassung definiert, ist keine für einen Aufenthaltstitel hinreichende Aufnahmebestätigung der Universität.

Dem Umstand, dass das Verwaltungsgericht vor der Erteilung eines Aufenthaltstitels die Erfüllung sämtlicher Erteilungsvoraussetzungen zu prüfen hat und nicht nur jener, die im behördlichen Verfahren als nicht vorliegend erachtet wurden, steht das Neuerungsverbot nicht entgegen.

S. 54 - 55, Rechtsprechung

Novak

Abberufung; Auswahl- und Besetzungsverfahren; Bescheidbegriff; Bestellungsakt; Parteistellung; Vertragslehrer

Die Bestellung auf die Planstelle eines Vertragslehrers hat nicht durch Bescheid zu erfolgen, da privatrechtliches Dienstverhältnis – demgegenüber ist Auswahl- und Besetzungsverfahren im Rahmen der Hoheitsverwaltung mittels Bescheid zu entscheiden.

S. I - II, Dokumentation Bildungsrecht

Rous, Sebastian

Dokumentation Bildungsrecht

S. III - V, Dokumentation Bildungsliteratur

Dokumentation Bildungsliteratur

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