Nicht zuletzt aus budgetären Erwägungen forciert die Hochschulpolitik zunehmend die Förderung eines raschen Studienfortgangs. Zur Hintanhaltung von lern-, kapazitäts- und meldefristbedingten Studienverzögerungen haben Gesetzgeber und Hochschulen verschiedene regulative Maßnahmen ergriffen. In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, ob Fachhochschulen ermächtigt sind, die Belegung von Lehrveranstaltungen aus Masterstudiengängen im Rahmen von Bachelorstudiengängen zuzulassen.
Heft 2, April 2023, Band 22
- ISSN Online: 1613-7655
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Inhalt der Ausgabe
S. 47 - 52, Aufsatz
Zum „Vorziehen“ von Lehrveranstaltungen im FH-SektorOn the “Preponing” of Lectures in the Sector of Universities of Applied Sciences
S. 53 - 56, Aufsatz
Das neue IDSA-G: Maßgebliche Inhalte und „Handlungsanleitung“The New IDSA-G: Essential Content and “Instruction Manual”
Das „Bundesgesetz über die Gründung des Institute of Digital Sciences Austria (IDSA-G)“ intendiert die rasche Etablierung einer inter- und transdisziplinär ausgerichteten hochwertigen neuen Technischen Universität auf dem Gebiet der Digitalisierung und digitalen Transformation. Der nachfolgende Beitrag vermittelt die maßgeblichen Inhalte dieses Gesetzes und bietet zentrale Hinweise zum rechtlichen Verständnis desselben.
S. 57 - 64, Aufsatz
Über Schwierigkeiten der betriebsrätlichen Vertretung von Professor(innen)On the Issues of the Work Council´s Representation of Professors
Der Beitrag fragt, wer die kooperativen Interessen und die individuellen Rechte von Professor(innen) an österreichischen Universitäten vertritt und wahrt. Die Befunde einer Studie über Entlassungen von Professor(innen) in den D-A-CH-Staaten sowie die Beobachtung von Praktiken von einzelnen Betriebsräten kommen zu dem beunruhigenden Ergebnis, dass die Konstruktion wissenschaftlicher Betriebsräte mit dem Ziel der gleichzeitigen Vertretung von Mittelbau und Professorenschaft sich als dysfunktional erweist.
S. 65 - 68, Rechtsprechung
Anerkennung; Äquivalenz; Bachelorarbeit; Curriculum; Lehrveranstaltung; Prüfung; Rektorat; Satzung; Senat; Verordnungskompetenz
Aufhebung einer Verordnung des Rektorats einer Universität betreffend die Äquivalenz von Bachelorarbeiten mangels Zuständigkeit; keine Befugnis des Rektorats durch Verordnung Regelungen über die Abfassung von Bachelorarbeiten oder Übergangsbestimmungen zur Abfassung von Bachelorarbeiten im Hinblick auf eine neue Version des Curriculums zu treffen; die Befugnis zur Erlassung und Änderung der Curricula für Studien sowie der Satzung kommt dem Senat – auf Vorschlag des Rektorats – zu.
S. 69 - 69, Rechtsprechung
Berufsausbildung; Berufsleben; Berufsreifeprüfung; Familienbeihilfe
Unter den Begriff der Berufsausbildung im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes fallen jedenfalls alle Arten schulischer oder kursmäßiger Ausbildungen, welche die volle Zeit des Kindes in Anspruch nehmen. Diese Voraussetzungen müssen auch im Fall der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung vorliegen.
S. 69 - 69, Rechtsprechung
Masterstudium Aufnahme; Studienaufnahme Frist; Studienbeihilfe Anspruch; Studienrecht Auslegungsrelevanz
Dem Studienförderungsgesetz liegt ein Begriffsverständnis zugrunde, wonach mit der Aufnahme eines Masterstudiums im Sinne des § 15 Abs 3 Z 1 StudFG 1992 (nunmehr: § 15 Abs 2 Z 1) auf den Beginn eines Semesters – nicht aber auf die Zulassung zum Masterstudium – abgestellt wird.
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