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Hilber, Klaus

Aliquotierung von GSVG-Beiträgen bei Überschreiten der Höchstbeitragsgrundlage

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Sozialversicherungsbeiträge sind generell auf laufende und sonstige Bezüge aufzuteilen, sofern ein Konnex zu den sonstigen Bezügen besteht. Der erforderliche Konnex besteht im Beschwerdefall eines nach dem GSVG pflichtversicherten Gesellschafter-GF darin, dass die Sonderzahlungen ein Teil der Einkünfte sind, welche in Summe die Beitragsgrundlage gemäß § 25 Abs 1 GSVG bilden, die ihrerseits erst in einem weiteren Schritt gemäß § 25 Abs 5 GSVG mit der Höchstbeitragsgrundlage limitiert wird.

  • Hilber, Klaus
  • § 67 Abs 12 EStG
  • § 16 Abs 1 Z 4 EStG
  • BFG, 13.01.2015, RV/1100148/2013
  • Steuerrecht
  • § 62 Z 4 EStG
  • § 62 Z 3 EStG
  • § 67 Abs 11 EStG
  • AFS 2015, 146

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