Gesellschaftsteuerliche Beurteilung der Nichtverzinsung „unbarer Entnahmen“
- Originalsprache: Deutsch
- AFSBand 2015
- Bundesfinanzgericht, 2141 Wörter
- Seiten 151 -154
- https://doi.org/10.33196/afs201504015101
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Wird im Einbringungsvertrag keine Verzinsung der „unbaren Entnahme“ vereinbart, verfügt der Gesellschafter bis zum Fälligkeitszeitpunkt über keinen Zinsenanspruch. Eine vom Einbringungsvorgang gesondert gesellschaftsteuerpflichtige Leistung liegt nur dann vor, wenn der Gesellschafter der Kapitalgesellschaft trotz eingetretener Fälligkeit eine weitere Stundung gewährt oder wenn der Gesellschafter trotz Vorbehalt von Zinsen im Einbringungsvertrag zu einem späteren Zeitpunkt auf das in Rechnung stellen von Zinsen verzichtet (Rechtssatz). Revision unzulässig.
- Fuchs, Hubert W.
- AFS 2015, 151
- § 16 Abs 5 Z 2 UmgrStG
- BFG, 23.06.2015, RV/7101292/2010
- Steuerrecht
- § 2 Abs 4 KVG