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Hilber, Klaus

Säumniszuschlag – grobes Verschulden bei Rückzahlung einer irrtümlich verbuchten Gutschrift

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Die Abgabenbehörde hat im Bereich des Säumniszuschlages lediglich die objektive Voraussetzung der Säumnis, nicht aber die Richtigkeit des zu Grunde liegenden Abgabenbescheides zu prüfen.

  • Hilber, Klaus
  • BFG, 24.06.2015, RV/7100898/2015
  • Steuerrecht
  • AFS 2015, 148
  • § 217 Abs 1 BAO
  • § 217 Abs 7 BAO

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