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Birnbauer, Wilhelm

Anmeldung der Herabsetzung der Haftsumme bei einer Kommanditgesellschaft, bei der kein unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist

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Bestimmungen über die Herabsetzung der Haftsumme eines Kommanditisten finden sich in den §§ 174 und 175 UGB. Falls es sich bei der Gesellschaft um eine KG handelt, bei welcher keine natürliche Person unbeschränkt haftet, stellt sich die Frage, ob der Herabsetzung der Haftsumme analog § 55 Abs 2 GmbHG ein Gläubigeraufruf voranzugehen hat.

  • Birnbauer, Wilhelm
  • Gesellschaftsrecht
  • GES 2016, 125

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