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Zeitschrift für Gesellschaftsrecht
Einlagenrückgewährverbot und Geschäftsführerhaftung bei GmbH & Co KG
- Originalsprache: Deutsch
- GES Band 2016
- Judikatur, 4082 Wörter
- Seiten 112-118
- https://doi.org/10.33196/ges201603011201
9,80 €
inkl MwStDie Kapitalerhaltungsvorschriften der §§ 82 ff GmbH sind auf eine Kommanditgesellschaft, an der keine Kommanditgesellschafter als natürliche Person als unbeschränkt haftender Gesellschafter beteiligt ist, analog anzuwenden. Das gilt sowohl für Zuwendungen an die Gesellschafter der Komplementär-GmbH als auch für „Nur-Kommanditisten“. Festhalten an 2 Ob 225/07p.
Der Geschäftsführer einer Komplementär-GmbH haftet der Kommanditgesellschaft analog § 25 GmbHG. Das gilt auch dann, wenn zwischen Geschäftsführer und Kommanditist keine Personenidentität besteht.
Nichtige Weisungsbeschlüsse der Gesellschafter sind für einen Geschäftsführer nicht verbindlich. Seine Haftung bleibt unberührt. Dazu gehören vor allem Verstöße gegen Gläubigerschutzbestimmungen und Kapitalerhaltungsvorschriften.
- GES 2016, 112
- GmbH & Co KG
- §§ 82 ff GmbHG (analog)
- Gesellschaftsrecht
- § 25 GmbHG (analog)
- Einlagenrückgewähr
- Geschäftsführerhaftung
- OGH, 23.02.2016, 6 Ob 171/15p