Firmenwertabschreibung nach § 9 Abs 7 KStG bei Beteiligungen an ausländischen EU-Gruppenmitgliedern
- Originalsprache: Deutsch
- GESBand 2016
- Angrenzendes Steuerrecht, 2261 Wörter
- Seiten 133 -136
- https://doi.org/10.33196/ges201603013301
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Im Anwendungsbereich der Niederlassungsfreiheit wird das Tatbestandsmerkmal „unbeschränkt steuerpflichtig“ in § 9 Abs 7 KStG verdrängt, weshalb die Firmenwertabschreibung des § 9 Abs 7 KStG unter den gleichen Voraussetzungen wie bei unbeschränkt steuerpflichtigen Gruppenmitgliedern auch für Beteiligungen an ausländischen (EU-)Gruppenmitgliedern gewährt werden muss.
Bei nicht optierten internationalen Schachtelbeteiligungen steht § 10 Abs 3 KStG dabei weder der steuerwirksamen Berücksichtigung der Firmenwertabschreibung noch einer späteren Nachversteuerung der Firmenwertabschreibung entgegen.
Die Firmenwertabschreibung iSd § 9 Abs 7 KStG stellt keine verbotene Beihilfe iSd Art 107 Abs 1 AEUV dar.
- Wurm, Gustav
- Art 49 AEUV
- Gruppenbesteuerung
- Niederlassungsfreiheit
- GES 2016, 133
- VwGH, 10.02.2016, 2015/15/0001
- § 9 Abs 7 KStG
- Art 108 Abs 3 AEUV
- Gesellschaftsrecht
- Firmenwertabschreibung
- Diskriminierung
- Art 107 Abs 1 AEUV
- Beihilfe