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Wurm, Gustav

Firmenwertabschreibung nach § 9 Abs 7 KStG bei Beteiligungen an ausländischen EU-Gruppenmitgliedern

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Im Anwendungsbereich der Niederlassungsfreiheit wird das Tatbestandsmerkmal „unbeschränkt steuerpflichtig“ in § 9 Abs 7 KStG verdrängt, weshalb die Firmenwertabschreibung des § 9 Abs 7 KStG unter den gleichen Voraussetzungen wie bei unbeschränkt steuerpflichtigen Gruppenmitgliedern auch für Beteiligungen an ausländischen (EU-)Gruppenmitgliedern gewährt werden muss.

Bei nicht optierten internationalen Schachtelbeteiligungen steht § 10 Abs 3 KStG dabei weder der steuerwirksamen Berücksichtigung der Firmenwertabschreibung noch einer späteren Nachversteuerung der Firmenwertabschreibung entgegen.

Die Firmenwertabschreibung iSd § 9 Abs 7 KStG stellt keine verbotene Beihilfe iSd Art 107 Abs 1 AEUV dar.

  • Wurm, Gustav
  • Art 49 AEUV
  • Gruppenbesteuerung
  • Niederlassungsfreiheit
  • GES 2016, 133
  • VwGH, 10.02.2016, 2015/15/0001
  • § 9 Abs 7 KStG
  • Art 108 Abs 3 AEUV
  • Gesellschaftsrecht
  • Firmenwertabschreibung
  • Diskriminierung
  • Art 107 Abs 1 AEUV
  • Beihilfe

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