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Wiesinger, Christoph

Anwendung des BUAG auf in einer Halle tätige Eisenbieger

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Unter Baueisenbieger- und -verlegerbetriebe werden jene Betriebe verstanden, die sich mit dem Vorbiegen bzw der Montage der für Bauten notwendigen Baueisen befassen.

Für die Beurteilung der Tätigkeit ist nicht der Wortlaut der Gewerbeberechtigung des einzelnen Arbeitgebers maßgebend, sondern die Frage, ob die in einem Betrieb ausgeübte Tätigkeit dem Tätigkeitsumfang einer aufgezählten Betriebsart entspricht. Zu einer der aufgezählten Betriebsarten zählen nicht nur Betriebe, die im gesamten oder überwiegenden Tätigkeitsbereich der Betriebsart tätig werden, sondern auch jene, die sich auf einen kleineren Teilbereich spezialisiert haben.

  • Wiesinger, Christoph
  • Fertigteil
  • Geltungsbereich des BUAG
  • OGH, 29.11.2016, 9 ObA 102/16i
  • ZRB 2017, 110
  • Baurecht
  • Eisenbieger
  • § 2 BUAG

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