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zeitschrift für hochschulrecht, hochschulmanagement und hochschulpolitik

Heft 4, September 2023, Band 22

Reiher

Aufnahme eines Studiums; Anspruch auf Unterhalt; Selbsterhaltungsfähigkeit; Studium

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Bei der Lösung der Frage, ob der Eintritt der Selbsterhaltungsfähigkeit durch ein Studium hinausgeschoben wird, kann nicht allein das Lebensalter herangezogen werden, sondern es kommt auf die durchschnittliche Studiendauer an. Durch die Aufnahme eines Studiums wird der Eintritt der Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes solange hinausgeschoben, wie die durchschnittliche Dauer dieses Studiums beträgt. Auch während dieses Zeitraumes hat das Kind aber nur Anspruch auf Unterhalt, wenn es das Studium ernsthaft und zielstrebig im Sinn des § 2 Abs 1 lit b FamLAG idF BGBl 1992/311 betreibt.

  • Reiher
  • ZFHR-Slg 2023/10
  • OGH, 28.07.2022, 10 Ob 30/22t
  • § 2 FamLAG
  • Öffentliches Recht
  • Studium
  • Aufnahme eines Studiums
  • Anspruch auf Unterhalt
  • Selbsterhaltungsfähigkeit