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zeitschrift für hochschulrecht, hochschulmanagement und hochschulpolitik
Huber, Andreas
Befangenheit; Tätigkeit an der Universität
eJournal-Artikel
- Originalsprache: Deutsch
- ZFHR Band 12
- Rechtsprechung, 393 Wörter
- Seiten 87-87
- https://doi.org/10.33196/zfhr201303008701
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Die gemeinsame Tätigkeit eines Richters und eines Vertreters der Rechtswissenschaft in einer von einem konkreten Verfahren nicht betroffenen Institution kann im Allgemeinen nicht ausreichen, um eine Befangenheit zu begründen.
- Huber, Andreas
- § 19 Z 2 JN
- Befangenheit
- Öffentliches Recht
- Tätigkeit an der Universität
- OGH, 17.12.2012, 9 Nc 39/12b
- ZFHR-Slg 2013/12